Michaelnbach bietet elektronische Zustellung an

Die Gemeinde Michaelnbach ermöglicht ihren Bürgerinnen und Bürgern die digitale Zustellung von Schriftstücken. Zusätzlich kann eine Einzugsermächtigung für Gemeindeabgaben eingerichtet werden.
Die Gemeinde Michaelnbach stellt zwei Services zur Verfügung, die den Verwaltungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger reduzieren sollen: die Duale Zustellung und die Einzugsermächtigung.
Duale Zustellung
Mit der Dualen Zustellung können Gemeindebürgerinnen und -bürger Post und Dokumente digital empfangen. Sobald ein Schriftstück bereitsteht, erfolgt eine Verständigung per E-Mail. Der Abruf ist über Computer, Tablet oder Smartphone möglich. Das Service ist kostenlos.
Wer über die ID Austria verfügt und in der App „Digitales Amt“ den Elektronischen Postkorb aktiviert hat, erhält Schriftstücke der Gemeinde automatisch dorthin zugestellt. Alternativ kann die E-Mail-Adresse bei der Gemeinde bekannt gegeben werden. In diesem Fall wird ein passwortgeschützter Link per E-Mail versendet, über den die Dokumente abgerufen werden können.
Einzugsermächtigung
Die Gemeinde bietet auch die Möglichkeit einer SEPA-Lastschrift für Gemeindeabgaben an. Die Zahlung erfolgt dabei genau am Fälligkeitstag, Mahngebühren durch vergessene Zahlungen werden vermieden.
Für die Erteilung der Einzugsermächtigung muss ein Formular ausgefüllt und unterzeichnet an die Gemeinde retourniert werden. Die Ermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.
Das Formular für beide Services steht auf der Website der Gemeinde zum Download bereit. Kontakt zur Gemeinde: Tel. 07277/25 55 oder per E-Mail an gemeinde@michaelnbach.ooe.gv.at.
Quelle: https://www.michaelnbach.at/Elektronische_Zustellung
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