Mordanklage nach Tötung einer 38-Jährigen in Sooß

Mathias FischerMathias Fischer
© SHOX ART / Pexels (Symbolbild)

Nach der Tötung einer vierfachen Mutter am Ostersonntag in Sooß hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt Anklage wegen Mordes gegen den getrennt lebenden Ehemann erhoben. Der 47-Jährige soll die Frau mit einer Schusswaffe und einem Schraubenzieher getötet haben.

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat gegen einen 47-Jährigen Mordanklage erhoben. Er soll am 5. April 2026 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau in Sooß im Bezirk Baden getötet haben. Die 38-Jährige war Mutter von vier Kindern im Alter zwischen acht und 17 Jahren und war in ein eigenes Wohnhaus gezogen.

Laut der der APA vorliegenden Anklageschrift kam der Mann am Ostersonntag mit Ostergeschenken, einer Faustfeuerwaffe und einem Schraubenzieher zum Wohnhaus der Familie. Nachdem er die mitgebrachten Geschenke am Küchentisch abgestellt hatte, zog er die Waffe und feuerte drei Schüsse auf die Frau ab, mit der er seit 19 Jahren verheiratet war.

Die Frau wurde am linken Oberarm, im Hals-Nacken-Bereich sowie im Gesicht getroffen. Anschließend stach der Angeklagte Dutzende Male mit dem Schraubenzieher auf die 38-Jährige ein. Sie hatte keine Überlebenschance.

Trennung nicht akzeptiert

Als Motiv führt die Anklage an, dass der Mann die Trennung nicht akzeptieren konnte und wollte. Zudem sei er überzeugt gewesen, „dass seine Ehefrau übersinnliche Fähigkeiten hatte und schwarze Magie anwandte, worunter vor allem seine Kinder zu leiden hätten“. Er habe sich entschlossen, den Streitigkeiten ein Ende zu setzen und seine Kinder aus der Einflusssphäre der Mutter zu „befreien“, heißt es in der Anklageschrift.

Der 47-Jährige leidet seit einigen Jahren unter psychischen Problemen. Anfang 2019 wurde er stationär in der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses aufgenommen. Ein von der Staatsanwaltschaft eingeholtes psychiatrisches Gutachten ergab, dass er zuletzt unter einer schizotypischen Persönlichkeitsstörung litt, die jedoch keine schwerwiegende oder nachhaltige psychische Störung darstellt.

Der Gutachter stellte bei dem Mann ein „eigentümliches Denken“, ein „auffälliges Verhalten und eine soziale Isolation“ fest, befand jedoch, dass zum Tatzeitpunkt keine Zurechnungsunfähigkeit vorlag. Die Schuldfähigkeit des Angeklagten wurde bejaht.

Geständig und widerstandslos festgenommen

Nach der Tat legte der Mann die Leiche der Frau im Garten unter Grünzeug ab. Als er die Spuren im Wohnhaus beseitigen wollte, wurde er von einem heimkehrenden Sohn überrascht. Daraufhin rief er die Polizei an und ließ sich widerstandslos festnehmen. In den Einvernahmen vor der Kriminalpolizei zeigte er sich umfassend geständig.

Zweiter Mann als Beitragstäter angeklagt

Der Hauptangeklagte belastete zudem einen 45-Jährigen, von dem er behauptet, dieser habe ihm am 29. November 2005 um 900 Euro die Schusswaffe samt Munition verkauft und gewusst, dass er damit seine Frau töten wolle. Die Staatsanwaltschaft hat den 45-Jährigen daher als Beitragstäter zum Mord mitangeklagt. Er sitzt ebenfalls in der Justizanstalt Wiener Neustadt in U-Haft.

Der 45-Jährige ist massiv vorbestraft und fasste wegen versuchten Mordes bereits eine 16-jährige Freiheitsstrafe aus. Mit dem Tötungsdelikt in Sooß habe er aber nichts zu tun, versicherte sein Verteidiger Mirsad Musliu der APA: „Was passiert ist, ist eine Tragödie. Aber mein Mandant hat damit nichts zu tun.“ Die Behauptung des Hauptangeklagten sei gelogen. „Er reitet ihn da in etwas hinein, um selber eine mildere Strafe zu bekommen“, so der Verteidiger.

Quelle: APA

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