Mordprozess nach Tötung einer Mutter in Sooß beginnt

Ein 47-Jähriger muss sich ab 12. November in Wiener Neustadt wegen Mordes verantworten. Er soll seine von ihm getrennt lebende Ehefrau am Ostersonntag erschossen und mit einem Schraubenzieher attackiert haben. Mitangeklagt ist ein 45-Jähriger.
Wegen der Tötung einer 38-jährigen Frau am Ostersonntag in Sooß (Bezirk Baden) beginnt am 12. November in Wiener Neustadt ein Mordprozess. Angeklagt ist der 47-jährige Ehemann, von dem sich die vierfache Mutter getrennt hatte. Er soll mit einer Pistole auf die Frau geschossen und anschließend mit einem Schraubenzieher auf sie eingestochen haben. Ein 45-Jähriger steht als Beitragstäter vor Gericht, weil er dem Hauptangeklagten die Waffe verkauft haben soll. Ein zweiter Verhandlungstag ist für den 17. November geplant.
Tat am Ostersonntag vor den Kindern
Der Angeklagte soll am 5. April heuer das Haus aufgesucht haben, in dem die Frau mit ihren vier Kindern im Alter von acht bis 17 Jahren lebte. Nachdem er Ostergeschenke abgestellt hatte, feuerte er laut Anklage drei Schüsse auf die 38-Jährige ab. Danach stach er dutzende Male mit einem Schraubenzieher auf das Opfer ein.
Die Leiche deponierte der Mann im Garten unter Grünzeug. Als er versuchte, Spuren im Wohnhaus zu beseitigen, kehrte einer seiner Söhne nach Hause zurück. Der 47-Jährige verständigte daraufhin selbst die Polizei und ließ sich ohne Widerstand festnehmen. Bei den polizeilichen Einvernahmen legte er ein umfassendes Geständnis ab.
Wahnvorstellungen als Motiv
„Die Trennung konnte und wollte er bis zuletzt nicht akzeptieren“, heißt es in der Anklage zum Motiv. Darüber hinaus sei der Beschuldigte überzeugt gewesen, dass seine Ehefrau übersinnliche Fähigkeiten besaß und schwarze Magie praktizierte, unter der vor allem die Kinder leiden würden. Er habe sich daher entschlossen, die Streitigkeiten zu beenden und seine Kinder aus der Einflusssphäre der Mutter zu „befreien“.
Der 47-Jährige leidet seit mehreren Jahren an psychischen Problemen. Laut einem psychiatrischen Gutachten weist er „ein eigentümliches Denken“ sowie „ein auffälliges Verhalten und eine soziale Isolation“ auf. Eine Zurechnungsunfähigkeit zum Tatzeitpunkt liegt jedoch nicht vor. Der Sachverständige stuft den Hauptangeklagten als schuldfähig ein.
Waffenverkäufer als Mitangeklagter
In der Geschworenenverhandlung muss sich auch ein massiv vorbestrafter 45-Jähriger als mutmaßlicher Beitragstäter verantworten. Der Hauptangeklagte gab an, dieser habe ihm die Schusswaffe samt Munition am 29. November 2005 um 900 Euro verkauft und gewusst, dass er damit seine Frau töten wolle. Gegen den 45-Jährigen wurde ebenfalls Untersuchungshaft verhängt. Laut seinem Verteidiger bestreitet er jede Verbindung zu dem Tötungsdelikt in Sooß.
Hilfe bei Gewalt: In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, Unterstützung bei der Frauen-Helpline unter 0800-222-555 (www.frauenhelpline.at), beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (www.aoef.at), beim Frauenhaus-Notruf unter 057722, bei den Österreichischen Gewaltschutzzentren unter 0800/700-217 (www.gewaltschutzzentrum.at) sowie beim Polizei-Notruf 133.
Quelle: APA
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