Mordprozess um tote Studentin: DNA-Spuren belasten Angeklagten

In Innsbruck hat der Prozess um den Mord an einer 19-jährigen Studentin aus dem Jahr 2005 begonnen. Ein 42-Jähriger steht vor Gericht, die Staatsanwaltschaft sieht DNA-Spuren des Mannes am Tatort als belastend an.
Am Landesgericht Innsbruck hat am Montagvormittag die Hauptverhandlung in einem spektakulären Kriminalfall begonnen. Ein 42-jähriger Niederösterreicher muss sich wegen des Verdachts des Mordes verantworten. Die Tat ereignete sich im Juni 2005, als eine 19-jährige Betriebswirtschaftsstudentin aus Niederösterreich in Innsbruck erstochen wurde.
Die öffentliche Anklägerin Adelheid Steiner betonte in ihrem Eröffnungsplädoyer, dass DNA-Spuren des Beschuldigten mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ am Tatort nachgewiesen worden seien. Die genetischen Spuren fänden sich nicht nur auf einem Zigarettenstummel in der Nähe der Leiche, sondern auch in einer Blutspur der Getöteten am Tatort.
Messerstiche mit erheblicher Kraft
Die junge Frau wurde in den frühen Morgenstunden des 23. Juni 2005 durch zwei wuchtige Messerstiche in Brust und Rücken getötet. Ein Pensionist entdeckte die blutüberströmte Leiche vor einer Telefonzelle im Innsbrucker Rapoldipark. Die Studentin war zuvor auf einer Studenten-Party gewesen, die auch der Angeklagte besucht hatte. Die Tat geschah zwei Tage vor ihrem 20. Geburtstag. Die Tatwaffe tauchte nie auf. Die Staatsanwältin sagt, der Täter habe mit einem etwa 16 Zentimeter langen Küchenmesser zugestochen, und zwar „mit erheblicher Energie”. Außerdem fand man DNA-Spuren unter den Fingernägeln der Frau. Das zeige, dass man sie „mit erheblicher Kraft angefasst und angegriffen worden ist”. Auch am Fahrrad der jungen Frau stellte man DNA-Spuren des Mannes fest.
Widersprüchliche Aussagen zur Tatnacht
Beide Personen waren in der Tatnacht „erheblich alkoholisiert“. Das Opfer hatte 2,1 Promille Alkohol im Blut, nachdem es zuvor eine Prüfung erfolgreich absolviert hatte. Der Angeklagte gab laut Staatsanwältin an, dass die Studentin von der Wohnung, in der sie gemeinsam gefeiert hatten, mit dem Fahrrad weggefahren sei.
„Zwei Zeugen betonten aber, dass sie eine Frau, auf die die Beschreibung des Opfers passt, torkelnd gehend gesehen haben“, hielt Steiner fest. Laut Anklage waren Opfer und Angeklagter in der letzten Lebensstunde der Frau unter sich. Ein mögliches Motiv liege im Dunkeln. „Den Grund, wieso sie sterben musste, kennt bisher nur der Täter”, betonte die Staatsanwältin.
Bereits 2013 festgenommen und wieder freigelassen
Der angeklagte Niederösterreicher, ein damaliger Studienkollege der Getöteten, war bereits vor fast 13 Jahren als „dringend tatverdächtig“ eingestuft worden. Kurz vor Weihnachten 2013 wurde er am Flughafen Wien-Schwechat von „Cold Case“-Experten des Bundeskriminalamtes festgenommen, als er aus Australien kommend einreiste.
Damals stützte sich der Verdacht auf verschiedene Indizien, darunter DNA-Spuren an der Leiche, an der Kleidung des Opfers und an den Griffen des Fahrrades. Nachdem sich eine DNA-Spur an der Kleidung nicht als so aussagekräftig erwies wie zunächst angenommen, wurde der Mann nach sieben Wochen enthaftet. Das Ermittlungsverfahren wurde im Februar 2014 eingestellt.
Freiwillige Anreise zur Hauptverhandlung
Im heurigen Frühjahr wurde überraschend Anklage in dem „Cold Case“-Fall erhoben. Mit Einbringung der Anklage widerrief die Anklagebehörde einen im November 2023 erlassenen Haftbefehl gegen den Österreicher, der in Australien nicht vollstreckt worden war. Der seit langem in Australien lebende Manager im Sportartikelbereich reiste freiwillig zur Hauptverhandlung vor dem Geschworenengericht an.
Das Oberlandesgericht Innsbruck hielt in der Abweisung des Einstellungsantrags der Verteidigung fest, dass es keinen „dringenden Tatverdacht“ gebe, der für eine Untersuchungshaft notwendig wäre. Sehr wohl bestehe aber ein „konkreter Tatverdacht“.
Angeklagter beteuert Unschuld
Erneut in den Fokus der Ermittler rückte der Angeklagte vor allem durch eine DNA-Spur am Filter einer kaum angerauchten Zigarette, die in der Telefonzelle zurückgelassen worden war. Der 42-Jährige weist die Vorwürfe seit jeher vehement zurück. Sein Verteidiger erkannte schon im Vorfeld in der Spur nicht den leisesten Beweis und verwies darauf, dass kein Motiv vorliege.
Auf zwei Tage ist der Prozess angesetzt, das Urteil soll am Freitag fallen. Am Montag waren acht Zeugen geladen. Zudem wird ein Gutachten der Innsbrucker Gerichtsmedizin erörtert, und die Verteidigung bringt ein von ihr in Auftrag gegebenes Privatgutachten ein.
Quelle: APA
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