Mordversuch in Graz: Mann prügelte mit Holzstuhl auf Frau ein

Mona HopfingerMona Hopfinger
Landesgericht Graz mit Richterhammer, zerbrochener Stuhl, Pillen und Flaschen auf rissigem Boden
© Mit KI (Gemini) generiert

Ein 42-jähriger Steirer muss sich vor einem Geschworenengericht in Graz verantworten. Er soll im November 2025 seine Mitbewohnerin mit einem Stuhl derart attackiert haben, dass sie 16 Knochenbrüche erlitt. Der Angeklagte bestreitet Tötungsabsicht.

Vor dem Grazer Geschworenengericht hat am Donnerstag der Prozess gegen einen 42-Jährigen wegen versuchten Mordes begonnen. Der Mann soll im November vergangenen Jahres mit einem Holzstuhl auf seine Mitbewohnerin eingeschlagen haben. Die Frau erlitt dabei 16 Knochenbrüche. „Ich wollte sie aber nie töten“, versicherte der Beschuldigte vor Gericht. Nach seinen Angaben sei der Streit entstanden, weil die Frau ihn belästigt und seine Kinder beleidigt habe.

Erinnerungslücken nach Alkohol und Medikamenten

Der Tag sei zunächst ruhig verlaufen, berichtete der Angeklagte. Er habe gekocht, beide hätten einige Bier getrunken. „Ich habe noch zwei Benzos (Benzodiazepine, Anm.) dazugenommen, und dann ist bei mir Schicht im Schacht“, erklärte er. Auf Nachfrage des Richters präzisierte er, dass er sich an nichts erinnern könne.

Später fiel ihm jedoch ein, dass er in seinem Zimmer Serien angesehen habe, als die Frau hereingekommen sei und ihn bedrängt haben soll. „Ich habe sie weggejagt, da ist sie über meine Kinder hergezogen“, so der 42-Jährige. Daraufhin habe er den Holzstuhl ergriffen und auf sein Opfer eingeschlagen. Anschließend ließ er die bewusstlose Frau am Boden liegen und verließ die Wohnung.

Einige Zeit später kam die Schwerverletzte wieder zu sich und schleppte sich ins Stiegenhaus, wo eine Nachbarin Hilfe holte. Der Angeklagte versuchte, seine Schuld zu relativieren. Die Frau, bei der er erst wenige Wochen gewohnt hatte, habe ihn ebenfalls wiederholt geschlagen. „Wir waren beide Opfer“, behauptete er.

Opfer leidet weiterhin unter den Verletzungen

Die 54-jährige ehemalige Mitbewohnerin sagte in Abwesenheit des Angeklagten aus. Sie leidet noch immer an den Folgen der zahlreichen Brüche. Wie es zur Tat kam, konnte sie aufgrund ihrer damaligen Alkoholisierung nicht mehr rekonstruieren. „Ich bin am Boden gelegen und habe mich nicht bewegt“, schilderte sie. Auf die Frage des Richters, ob sie Angst um ihr Leben gehabt habe, antwortete die Zeugin: „Auf jeden Fall“. Sie sei eine Zeit lang bewusstlos gewesen und dann auf allen vieren zur Türe gekrochen, um aus der Wohnung zu fliehen.

Ein psychiatrischer Sachverständiger diagnostizierte beim 42-Jährigen eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit emotional-instabilen und dissozialen Anteilen. Zudem bestehe die Gefahr, dass er ohne Behandlung weitere Taten begehen könne.

Die Geschworenen sollten noch am Abend ihr Urteil sprechen.

Quelle: APA

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