Motorräder von Anrainerparkzonen in Graz ausgeschlossen

Eine Grazerin erhielt eine Strafe von 25 Euro, weil sie ihr Motorrad vor der eigenen Wohnung in einer Anwohnerparkzone abgestellt hatte. Während Autos dort parken dürfen, ist dies für Motorräder nicht gestattet, so der ORF.
In Graz musste eine Bewohnerin kürzlich 25 Euro Strafe bezahlen, nachdem sie ihr Motorrad in einer Anrainerzone vor ihrem Wohnhaus geparkt hatte. Mit einem Auto wäre die Situation anders ausgefallen.
Parkplakette fehlt bei Motorrädern
Thomas Fischer vom Grazer Straßenamt erklärt die Regelung: Motorräder dürfen in Anwohnerparkzonen nicht abgestellt werden, da die Überwachungsorgane nicht erkennen können, ob das Fahrzeug einem Anrainer gehört. Autos von Bewohnern sind durch eine Parkplakette hinter der Windschutzscheibe gekennzeichnet, Motorräder verfügen über diese Kennzeichnung nicht.
Eine Überprüfung anhand des Kennzeichens sei nicht möglich, so Fischer. Die Überwachungsorgane hätten aus datenschutzrechtlichen Gründen keinen Zugriff auf das Zulassungsregister und könnten daher nicht feststellen, wem das Fahrzeug gehört. „Auch bei den Pkws nicht. Für das Überwachungsorgan ist nur aufgrund der Parkplakette ersichtlich, ob es sich um einen Anwohner handelt“, erklärt Fischer.
Digitale Lösung könnte Kosten bringen
Das Straßenamt denkt über die Einführung eines digitalen Parkpickerls nach, das kennzeichenbezogen funktionieren würde. Fischer sieht darin jedoch einen Nachteil für Motorradfahrer: Diese müssten dann ebenfalls eine Parkgebühr für die Parkvignette bezahlen. Derzeit können Motorräder und Mopeds noch kostenfrei in den blauen und grünen Zonen in Graz parken.
Die Parkplakette für Autos erhalten alle Personen mit Hauptwohnsitz in Graz. Die Kosten liegen zwischen 204 und 230 Euro pro Jahr, abhängig davon, ob es sich um eine blaue oder grüne Zone handelt.
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