Müllabfuhr: Bäume müssen 4,5 Meter Durchfahrt freilassen

Mathias FischerMathias Fischer
Müllwagen unter Baum mit 4,5m Durchfahrtshöhe und Warnschild
© Mit KI (Gemini) generiert

Zufahrtsstraßen zu Liegenschaften müssen eine lichte Höhe von mindestens 4,5 Metern aufweisen, damit Müllfahrzeuge passieren können. Bei Schäden haften die Eigentümer der Bäume.

Die Müllabfuhr stößt wiederholt auf Probleme, weil Zufahrtsstraßen zu Grundstücken nicht die notwendige Durchfahrtshöhe von mindestens 4,5 Metern bieten. Darauf weist eine Gemeinde in einer aktuellen Mitteilung hin.

Laut einem Erkenntnis des Obersten Gerichtshofs (OGH) sind Baumeigentümer für Schäden an Müllfahrzeugen haftbar, wenn überhängende Äste die Durchfahrt behindern.

Grundstückseigentümer werden aufgefordert, Bäume und Hecken entlang von Straßen und Gehwegen regelmäßig zurückzuschneiden. Dabei ist das sogenannte Lichtraumprofil einzuhalten: Über Gehwegen muss eine Höhe von 2,2 Metern frei bleiben, über Fahrbahnen sind 4,5 Meter vorgeschrieben.

Äste und Sträucher dürfen nicht in den Verkehrsraum hineinragen. Die Einhaltung dieser Vorgaben dient der Sicherheit und der freien Sicht im Straßenverkehr.

Quelle: https://st-georgen-ybbsfelde.gv.at/neuigkeiten/news-1/muellabholung-freihalten-von-zufahrtsstrassen-und-wegen

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