Nägel in Halloween-Süßigkeiten: Sieben Fälle in drei Bundesländern

In Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark wurden insgesamt sieben Fälle angezeigt, bei denen Nägel oder metallische Fremdkörper in Halloween-Süßigkeiten gefunden wurden. Das Bundeskriminalamt koordiniert die Ermittlungen.
In drei österreichischen Bundesländern sind Anzeigen wegen manipulierter Süßigkeiten eingegangen, die Kinder zu Halloween gesammelt hatten. Wie die Polizei mitteilte, wurden in den Süßwaren Nägel beziehungsweise metallische Fremdkörper entdeckt. Insgesamt sind derzeit sieben Fälle bekannt: einer im Bezirk Amstetten (Niederösterreich), zwei in den Bezirken Linz und Vöcklabruck (Oberösterreich) sowie vier in den Bezirken Leibnitz und Weiz (Steiermark).
Bundeskriminalamt prüft mögliche Zusammenhänge
Die Ermittlungen laufen laut Polizei auf Hochtouren. Das Bundeskriminalamt prüft und koordiniert die Untersuchungen hinsichtlich möglicher Zusammenhänge zwischen den Vorfällen. Zudem steht die Behörde mit internationalen Partnern im Austausch. Nach derzeitigem Stand gibt es jedoch keine Hinweise darauf, dass die angezeigten Fälle miteinander in Verbindung stehen.
Polizei appelliert an Eltern
Die Polizei ruft Eltern und Erziehungsberechtigte dazu auf, die gesammelten Süßigkeiten gemeinsam mit ihren Kindern vor dem Verzehr sorgfältig zu kontrollieren. Besonders zu achten sei auf beschädigte oder manipulierte Verpackungen sowie auf Fremdkörper, insbesondere metallische Gegenstände, in den Süßwaren.
Gleichzeitig wird zur Besonnenheit aufgerufen. Gesundheitliche Beschwerden wie Kopfschmerzen, Übelkeit oder Unwohlsein können unterschiedliche Ursachen haben und müssen nicht zwangsläufig mit dem Verzehr manipulierter Süßigkeiten zusammenhängen. Bei konkretem Verdacht auf den Verzehr eines Fremdkörpers sollte jedoch unverzüglich medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden.
Verdächtige Süßigkeiten sollten keinesfalls gegessen werden. Wer offensichtlich manipulierte Süßwaren findet, soll diese samt Verpackung aufbewahren und der Polizei melden. Um mögliche Spuren für die Ermittlungen zu sichern, sollen entdeckte Fremdkörper nicht aus den Süßigkeiten entfernt oder anderweitig verändert werden.
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