Nationalrat beschließt Aktivpension für Erwerbstätige

Mathias FischerMathias Fischer
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Der Nationalrat hat die Einführung der Aktivpension beschlossen. Die Regelung sieht steuerliche Entlastungen und den Wegfall von Sozialversicherungsbeiträgen für Menschen vor, die über das Pensionsalter hinaus arbeiten. Der Start ist für Jänner 2027 geplant.

Das Parlament hat eine neue Regelung verabschiedet, die Menschen im Pensionsalter zum Weiterarbeiten motivieren soll. Der Wirtschaftsbund Niederösterreich (WBNÖ) hatte diese Maßnahme bereits im Wahlprogramm gefordert und im Wirtschaftsparlament Niederösterreich eingebracht.

Wolfgang Ecker, WKNÖ Präsident und WBNÖ Landesgruppenobmann, sieht darin ein wichtiges Signal: Wer im Pensionsalter weiterarbeiten möchte, werde künftig spürbar entlastet. Das komme erfahrenen Fachkräften und Betrieben zugute, die auf diese angewiesen seien.

Harald Servus, Abgeordneter zum Nationalrat und WBNÖ Direktor, betont, dass sich längeres Arbeiten ab sofort auch finanziell auszahle. Entscheidend sei nun eine rasche und unbürokratische Umsetzung.

Steuerliche Entlastung und Wegfall von Beiträgen

Die Aktivpension sieht mehrere Entlastungen vor, um erfahrene Arbeitskräfte länger im Erwerbsleben zu halten:

  • Steuerlicher Freibetrag von bis zu 1.250 Euro monatlich beziehungsweise 15.000 Euro jährlich für Erwerbstätige im Pensionsalter
  • Wegfall des Dienstnehmerbeitrags zur Pensionsversicherung in Höhe von 10,25 Prozent
  • Entfall der Höherversicherung und damit sofortige finanzielle Entlastung
  • Entlastungen gelten auch für Selbstständige
  • Voraussetzung: mindestens 40 Versicherungsjahre, für Frauen gilt eine Einschleifregelung bis 2033, beginnend bei 34 Jahren

Fachkräftemangel als Hintergrund

Die Maßnahme soll das vorhandene Arbeitskräftepotenzial besser nutzen. Derzeit arbeiten rund 150.000 Menschen in Österreich über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus. Angesichts des Fachkräftemangels sei es wichtig, erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitsmarkt zu halten.

Die Aktivpension ist Teil eines umfassenderen Gesetzespakets mit insgesamt 16 Novellen, das auch Neuerungen bei der betrieblichen Altersvorsorge vorsieht. Der Sozialausschuss des Nationalrats hatte das Paket bereits mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Neos auf den Weg gebracht, bevor es im Plenum beschlossen wurde.

Nach der noch ausständigen Behandlung im Bundesrat soll die steuerliche Entlastung wie vorgesehen mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Der Wirtschaftsbund Niederösterreich fordert eine rasche Umsetzung ohne zusätzliche bürokratische Hürden.

Quelle: OTS

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