Nationalrat beschließt Reform des Volksgruppenrechts

Pia Prodinger

Das Parlament hat am 7. Juli eine Novelle zum Volksgruppenrecht verabschiedet. Künftig muss das Bundeskanzleramt jährlich einen inhaltlichen Bericht vorlegen, in dem die Volksgruppenbeiräte ungekürzt zu Wort kommen.

Der Nationalrat hat am Dienstag eine Änderung des Volksgruppenrechts beschlossen. Die Grünen-Volksgruppensprecherin Olga Voglauer bezeichnete den Beschluss als ersten wichtigen Schritt hin zu einem zeitgemäßen Volksgruppenrecht.

Kernstück der Neuerung ist ein jährlicher Volksgruppenbericht, den das Bundeskanzleramt dem Parlament vorlegen muss. In diesem Bericht können die Volksgruppenbeiräte ungekürzt und unverändert Stellung nehmen. Bund und Länder müssen darin darlegen, welche konkreten Maßnahmen sie zum Erhalt und zur Förderung von Sprache und Kultur der Volksgruppen ergreifen – nicht mehr nur Förderbudgets aufzählen. Die Vorsitzenden der Volksgruppenbeiräte erhalten bei der Behandlung im zuständigen Ausschuss des Nationalrates Gelegenheit zur Stellungnahme.

Zweisprachige Kompetenzzentren in Kärnten

Auch für die zweisprachige Gerichtsbarkeit in Kärnten bringt die Reform Änderungen. An den Bezirksgerichten Klagenfurt-Ferlach und Völkermarkt-Bleiburg werden zweisprachige Kompetenzzentren eingerichtet, die sämtliche Serviceleistungen auch in slowenischer Sprache anbieten.

Zweisprachig geführte Verhandlungen finden weiterhin an den bisherigen Standorten Ferlach und Bleiburg statt. Auch am Standort Eisenkappel werden weiterhin Gerichtstage abgehalten. Erstmals sollen Sprachkenntnisse der Amtssprache auch bei der Besetzung von Richter:innen-Stellen stärker berücksichtigt werden, um Sprachrechte personell abzusichern.

Weitere Schritte notwendig

Voglauer betonte, dass weitere Verbesserungen notwendig seien. Die gesellschaftliche und politische Teilhabe der Volksgruppen müsse weiter gestärkt werden. Für einen dauerhaften und strukturierten Dialog auf Augenhöhe zwischen der Republik und ihren Volksgruppen seien noch wesentliche Verbesserungen im Volksgruppenrecht erforderlich.

Die Novellen seien 50 Jahre nach Beschluss des Volksgruppengesetzes ein erster Meilenstein und eine erste Etappe hin zu einem zeitgemäßen, modernen Volksgruppenrecht, so die Grünen-Sprecherin.

Quelle: OTS

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