Neue E-Scooter-Regeln: Helmpflicht bis 16 und Blinker

Seit 1. Mai 2026 gelten verschärfte Vorschriften für E-Scooter in Österreich. Die Alkoholgrenze wurde gesenkt, Jugendliche müssen länger Helm tragen und Blinker sind nun Pflicht.
Für die Nutzung von E-Scootern gelten seit 1. Mai 2026 neue gesetzliche Bestimmungen. Die Änderungen betreffen unter anderem die Alkoholgrenze, die Helmpflicht für Jugendliche sowie die technische Ausstattung der Fahrzeuge.
E-Scooter werden rechtlich als Fahrzeuge eingestuft und unterliegen damit der Straßenverkehrsordnung (StVO). Nutzerinnen und Nutzer müssen daher bestimmte Vorschriften beachten, um sicher unterwegs zu sein.
Verschärfte Alkoholgrenze und längere Helmpflicht
Das zulässige Alkohollimit für das Lenken eines E-Scooters wurde auf maximal 0,5 Promille herabgesetzt. Zudem müssen Kinder und Jugendliche nun bis zum vollendeten 16. Lebensjahr beim Fahren verpflichtend einen Helm tragen.
Alle E-Scooter müssen künftig mit einer Klingel sowie mit gelben Blinkern an den Lenkerenden ausgestattet sein. Richtungsänderungen werden dadurch elektronisch angezeigt, das einhändige Fahren für Handzeichen entfällt aus Sicherheitsgründen.
Verbot von Mitfahrern und schweren Lasten
Das Fahren zu zweit auf einem E-Scooter ist gesetzlich verboten. Ebenso untersagt ist der Transport schwerer oder sperriger Lasten, wie beispielsweise an der Lenkstange hängende Taschen.
Gehsteige und Gehwege sind für E-Scooter tabu. Wenn Radwege oder Radfahrstreifen vorhanden sind, müssen diese verpflichtend genutzt werden. Andernfalls muss auf die normale Fahrbahn ausgewichen werden.
Kostenlose Trainings in der Steiermark
Um das Verletzungsrisiko zu minimieren, wird das Tragen eines Helms sowie von Handschuhen und festem, rutschfestem Schuhwerk empfohlen. Das Land Steiermark bietet heuer kostenfreie Fahrsicherheitstrainings an, da sich das Fahrverhalten eines E-Scooters deutlich von dem eines Fahrrads unterscheidet.
Detaillierte Informationen zur aktuellen StVO-Novelle sind auf der Webseite des Ministeriums verfügbar. Weitere Informationen zu den Trainings finden sich unter www.verkehr.steiermark.at.
Worüber spricht Gratwein-Straßengel morgen?
Bald verfügbar: Kostenloses News Briefing aus deiner Region – jeden Morgen um 6 Uhr.
Mit der Anmeldung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.