Neue Parkregeln: 90 oder 180 Minuten je nach Zone

Die Parkregelungen wurden nach Rückmeldungen aus der Bevölkerung überarbeitet.
Die Gemeinde hat ihre Parkregelungen nach Rückmeldungen aus der Bevölkerung überprüft und angepasst. Ziel sei es, die vorhandenen Stellplätze sinnvoll zu nutzen und dabei verschiedene Bedürfnisse zu berücksichtigen, heißt es in der Mitteilung.
Zentrum: Weiterhin 90 Minuten
Im Ortszentrum bleibt die Höchstparkdauer bei 90 Minuten. Damit soll ein regelmäßiger Wechsel der Stellplätze gewährleistet werden. Auch für die Parkplätze am Zacherlweg wurde diese Zeitbegrenzung festgelegt.
Außerhalb: Drei Stunden statt unbegrenzt
Auf Parkflächen außerhalb des unmittelbaren Zentrums – etwa beim Stasnyparkplatz oder in der Wallackstraße gegenüber von Elektro Gassner – künftig gilt eine maximale Parkdauer von 180 Minuten. Bisher war dort zeitlich unbegrenztes Parken möglich, was wiederholt zu Problemen mit Dauerparkern sowie länger abgestellten Fahrzeugen und Anhängern geführt habe.
Die drei Stunden böten weiterhin ausreichend Zeit für längere Erledigungen. Betriebe können für diese Stellplätze kostenpflichtige Parkberechtigungen erwerben: 40 Euro pro Monat oder 400 Euro pro Jahr.
Kontrollen ab November, Strafen ab Jänner
Mit 1. November beginnen die Kontrollen der ausgewiesenen Parkflächen. In einer ersten Übergangsphase soll vor allem auf die geltenden Parkzeiten aufmerksam gemacht werden. Wer die zulässige Dauer überschreitet oder die Parkuhr nicht gut sichtbar hinterlegt, erhält zunächst eine Erinnerung am Fahrzeug.
So bleibe ausreichend Zeit, sich an die neuen Regelungen zu gewöhnen. Die Gemeinde bittet darum, die jeweils ausgeschilderte Parkdauer zu beachten und die Parkuhr gut sichtbar im Fahrzeug zu hinterlegen.
Ab 1. Jänner werden Überschreitungen der zulässigen Parkdauer durch einen Wachdienst kontrolliert und geahndet.
Quelle: https://www.bruck-grossglockner.at/Kurzparkzone_Aenderungen_und_Neuerungen
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