Neue Praxisprüfung für Hundehalter seit Juli verpflichtend

Seit 1. Juli 2026 gilt in Österreich ein neues bundesweites Gesetz für Hundebesitzer. Zusätzlich zur theoretischen Sachkunde müssen künftige Halter nun auch eine zweistündige Praxisprüfung bei autorisierten Personen absolvieren.
Wer sich in Österreich einen Hund anschaffen möchte, muss seit Anfang Juli zwei Pflichtprüfungen ablegen. Neben der bisherigen theoretischen Sachkunde ist nun auch eine zweistündige Praxissachkunde bei dazu befugten Personen vorgeschrieben. Das neue bundesweite Gesetz trat am 1. Juli 2026 in Kraft.
Oberösterreich: Alltagstauglichkeitsprüfung bereits seit Dezember
In Oberösterreich gilt bereits seit 1. Dezember 2024 eine eigene Regelung: Das OÖ Hundehaltegesetz schreibt eine Alltagstauglichkeitsprüfung vor. Diese wird unter anderem vom Hundetraining Leitner angeboten, das derzeit mindestens einmal monatlich Prüfungstermine durchführt.
Nach eigenen Angaben plant der Anbieter, das Angebot in naher Zukunft auf zwei Prüfungen pro Monat auszuweiten. Die aktuellen Termine sind auf der Homepage des Unternehmens abrufbar.
Informationen über die Gemeinde Garsten
Die Marktgemeinde Garsten stellt auf ihrer Website ein Informationsschreiben zur Alltagstauglichkeitsprüfung bereit. Für Rückfragen verweist die Gemeinde auf die im PDF-Dokument angeführten Kontaktdaten.
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