Neue Regeln für E-Scooter in Oberösterreich

Mona HopfingerMona Hopfinger
E-Scooter Regeln Mai 2026: 25 km/h, ein Fahrer, Verbot für Fußgänger, Radweg frei, Oberösterreich
© Mit KI (Gemini) generiert

Seit Mai 2026 gelten in Oberösterreich verschärfte Vorschriften für E-Scooter-Fahrer. Die 36. StVO-Novelle bringt unter anderem eine Helmpflicht für Jugendliche und strengere Ausstattungsvorschriften.

Die 36. StVO-Novelle ist seit Mai 2026 in Kraft und reagiert auf gestiegene Unfallzahlen im Zusammenhang mit E-Scootern. Die Neuregelung bringt zahlreiche Änderungen für Nutzer der elektrischen Tretroller mit sich.

Altersgrenzen und Helmpflicht

E-Scooter dürfen alleine erst ab dem vollendeten 12. Lebensjahr gefahren werden. Jüngere Kinder benötigen entweder einen Fahrradausweis oder müssen von einer Person begleitet werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr besteht zudem Helmpflicht. Auch danach wird das Tragen eines Helms aus Sicherheitsgründen empfohlen.

Geschwindigkeit und Personenzahl

Pro E-Scooter ist nur eine Person erlaubt. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h.

Wo darf gefahren werden?

Das Befahren von Gehsteigen und Schutzwegen ist ausdrücklich verboten und wird polizeilich bestraft. Auf Fußgängeranlagen dürfen E-Scooter ausschließlich geschoben werden.

Zu nutzen sind Fahrradanlagen wie Radwege, Radfahrstreifen und Mehrzweckstreifen. Bei runden blauen Verkehrsschildern sind diese verpflichtend zu benutzen, bei eckigen blauen Schildern ist die Nutzung freiwillig, aber empfohlen.

Pflichtausstattung

Jeder E-Scooter muss zwingend über folgende Ausstattung verfügen:

  • Bremse
  • weißes Vorderlicht
  • rotes Rücklicht
  • Reflektoren in Weiß, Rot und Gelb
  • fest verbaute Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
  • fest verbaute akustische Signalanlage (Hupe, Klingel oder Glocke)

Die Marktgemeinde Sierning informiert auf ihrer Website über die neuen Bestimmungen.

Quelle: https://www.sierning.at/E-Scooter_in_Oberoesterreich_36_StVO-Novelle

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