Neue Sachkundepflicht für Hundehalter seit 1. Juli

Mona HopfingerMona Hopfinger
Hunde rennen auf einem Schotterweg im Grünen, ein Hund im Vordergrund, ein weiterer im Hintergrund.
© Alexas Fotos / Pexels (Symbolbild)

Wer in Österreich künftig einen Hund anschaffen will, muss neben der theoretischen Prüfung auch eine zweistündige praktische Schulung mit dem Tier absolvieren. Die bundesweite Regelung ist seit 1. Juli 2026 in Kraft.

Seit dem 1. Juli 2026 gilt österreichweit eine neue Verpflichtung für angehende Hundebesitzer. Zusätzlich zur theoretischen Sachkunde müssen sie eine zweistündige praktische Schulung gemeinsam mit ihrem Hund bei einer autorisierten Person nachweisen.

Die praktische Einheit ist verpflichtend für alle, die sich künftig einen Hund anschaffen möchten. Die Schulung muss bei dafür zugelassenen Personen absolviert werden.

Übergangsregelung für Oberösterreich

Für Personen, die bereits einen Sachkundenachweis nach dem oberösterreichischen Hundehaltegesetz 2024 besitzen, gelten besondere Übergangsbestimmungen. Details dazu sind auf der Homepage des Landes Oberösterreich abrufbar.

In Oberösterreich ist seit 1. Dezember 2024 zudem eine Alltagstauglichkeitsprüfung vorgeschrieben. Diese wird von autorisierten Anbietern mindestens einmal monatlich angeboten.

Die Marktgemeinde Pucking informiert Hundehalter über die neuen Anforderungen und verweist auf entsprechende Kursangebote in der Region.

Quelle: https://www.pucking.at/Hundehalter_-_Neues_Sachkundegesetz_

Worüber spricht Pucking?

Kostenloses News Briefing aus deiner Region – 1x pro Woche für Gemeinden.

Mit der Anmeldung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

austria.com auf Google bevorzugen.