Neuhofen an der Krems: Neue Vorrangregeln in Kraft

Mona HopfingerMona Hopfinger
Kreuzung mit Maisfeld und Baustelle in Österreich.
© neuhofen-krems.at

In Neuhofen an der Krems wurden die Verkehrsregeln an mehreren Straßen geändert. An der L534 und B139 wurden Bodenmarkierungen erneuert, in der Sportallee gilt nun durchgehend „Rechts vor Links“.

Die Marktgemeinde Neuhofen an der Krems hat zur Verbesserung der Verkehrssicherheit Änderungen an wichtigen Verkehrswegen vorgenommen. Entlang der L534 Marchtrenker Straße und der B139 wurden die Bodenmarkierungen erneuert, um Vorrangsituationen besser erkennbar zu machen.

Erneuerte Markierungen an Geh- und Radwegen

An Kreuzungen mit Siedlungsstraßen und Hauszufahrten ist der Geh- und Radweg in den jeweiligen Bereichen unterbrochen. Das Ende wird durch das durchgestrichene Verkehrszeichen „Geh- und Radweg“ angezeigt.

Die sogenannten „Haifischzähne“ wurden ebenfalls erneuert. Diese Bodenmarkierungen sind sowohl am Geh- und Radweg als auch bei den einmündenden Siedlungsstraßen angebracht und machen die jeweilige Vorrang- beziehungsweise Nachrangsituation deutlich.

Dort, wo der Geh- und Radweg endet, muss dem bevorrangten Verkehr Vorrang gegeben werden. Falls die Verkehrssituation es erfordert, ist anzuhalten und erst dann weiterzufahren oder weiterzugehen, wenn dies gefahrlos möglich ist.

Rechtsregel in der Sportallee

In der gesamten Sportallee gilt künftig grundsätzlich die Regel „Rechts vor Links“. Die bisherigen gesonderten Vorrangregelungen an einzelnen Kreuzungen wurden aufgehoben. Damit sollen Verkehrsteilnehmer aufmerksamer werden und das Tempo, vor allem im Bereich von Kreuzungen, reduziert werden.

Bei Ausfahrten aus Wohnstraßen auf die Sportallee kommt die Fließverkehrsregel nach Paragraf 19 Absatz 6 der Straßenverkehrsordnung zur Anwendung. Fahrzeuge, die sich im fließenden Verkehr auf der Sportallee befinden, haben demnach Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die aus Nebenfahrbahnen, Wohnstraßen oder ähnlichen Zufahrten einbiegen.

Auch entlang der Sportallee zeigen „Haifischzähne“ die jeweils geltende Vorrangsituation an. Die Gemeinde ruft die Verkehrsteilnehmer dazu auf, sich nicht mehr auf die bisherige Regelung zu verlassen, sich Kreuzungen mit reduzierter Geschwindigkeit zu nähern und verstärkt auf von rechts kommende Fahrzeuge zu achten.

Die Marktgemeinde bittet alle Verkehrsteilnehmer um erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme.

Quelle: https://www.neuhofen-krems.at/Mehr_Verkehrssicherheit_an_Geh-_und_Radwegen_sowie_in_der_Sportallee

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