Niederländer nach Bankomat-Sprengung verurteilt

Ein 28-jähriger Niederländer ist am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte im November 2025 versucht, einen Bankomaten in Aschbach-Markt zu sprengen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Wegen einer versuchten Bankomat-Sprengung in Aschbach-Markt (Bezirk Amstetten) hat das Landesgericht St. Pölten am Donnerstag einen 28-jährigen Niederländer zu zwei Jahren Haft verurteilt. Der Mann war laut Staatsanwaltschaft nach dem gescheiterten Coup Ende November 2025 gemeinsam mit einem Komplizen auf einem Motorroller geflüchtet. Aufgrund von DNA-Spuren wurde er festgenommen und Ende Juni nach Österreich ausgeliefert. Der Angeklagte zeigte sich geständig.
Sprengung scheiterte – Gebäude schwer beschädigt
In der Nacht auf den 28. November 2025 hatten die Täter den Geldausgabeautomaten in einer Bankfiliale mit einem Brecheisen geöffnet. Die Sprengung misslang jedoch, der Tresor hielt stand. Der Niederländer flüchtete ohne Beute und dürfte auf der Flucht mit dem Motorroller einen Unfall gehabt haben. Das Gebäude, in dem sich die Bank befindet, wurde massiv beschädigt.
Einige Kilometer vom Tatort entfernt wurden eine Tasche mit einem Brecheisen und der Motorroller sichergestellt. Eine Passantin entdeckte an der Donau – 14 Kilometer von der Bank entfernt – die Tatkleidung beider Verdächtiger, berichtete ein Ermittler des Landeskriminalamtes Niederösterreich. Die Tat wurde auf Überwachungsvideos aufgezeichnet, auf den Aufnahmen sind zwei Männer zu sehen.
Verteidiger: Angeklagter wurde bedroht
Der Verteidiger betonte in der Schöffenverhandlung, sein Mandant sei „weder federführend noch in maßgeblicher Rolle beteiligt“ gewesen. Ursprünglich hätte der 28-Jährige den Motorroller nach Österreich überstellen sollen. Nachdem einer von zwei Komplizen abgesprungen sei, sei er bedroht und „gezwungen“ worden mitzumachen, erzählte der Angeklagte laut Dolmetscherin. Von den versprochenen 2.000 Euro habe er 500 erhalten.
„Es tut mir sehr leid. Es hätte nie so weit kommen dürfen“, sagte der zweifache Vater. Angaben zu seinen Mittätern könne er wegen seiner Sicherheit nicht machen. Seiner Familie sei gedroht und bei ihm zuhause sei als Warnung aufs Fenster geschossen worden. Sein Komplize konnte bisher nicht ausgeforscht werden.
Organisierte Kriminalität aus den Niederlanden
Bankomat-Sprengungen in Österreich wurden in den vergangenen Jahren hauptsächlich von den Niederlanden aus organisiert, dabei wird „arbeitsteilig“ vorgegangen, schilderte ein Ermittler des Landeskriminalamtes Niederösterreich.
Der 28-Jährige wurde wegen gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch im Rahmen einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen. Mildernd wirkten sich bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren das Geständnis und der Umstand aus, dass es beim Versuch geblieben ist. Erschwerend waren unter anderem zwölf Vorstrafen im Heimatland des Angeklagten. Angesichts des kriminellen Vorlebens „kann man sich beim besten Willen nicht vorstellen“, dass er spontan eingesprungen sei, meinte der Richter.
Der Versicherung wurden als Privatbeteiligte mehr als 102.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft Strafberufung anmeldete.
Quelle: APA
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