Nikotinbeutel-Verbot für Jugendliche ab August

Pia ProdingerPia Prodinger
Zahnaufhellung: Frau wendet ein Produkt zur Zahnaufhellung auf ihre Zähne an.
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Tabakfreie Nikotinprodukte wie Pouches dürfen ab 20. August nicht mehr an Minderjährige verkauft werden.

Der Verkauf von tabakfreien Nikotinprodukten an unter 18-Jährige wird künftig untersagt. Davon betroffen sind etwa Nikotinbeutel, sogenannte Pouches. Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ), Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, verwies auf die Wichtigkeit der Gesetzesänderung für den Schutz junger Menschen.

Jugendliche würden mittlerweile nicht mehr mit herkömmlichen Zigaretten, sondern mit E-Zigaretten in den Nikotinkonsum einsteigen, erklärte Königsberger-Ludwig. Diese Produkte seien farbenfroh gestaltet, hätten süße Geschmacksrichtungen und seien für junge Konsumenten besonders ansprechend. Zudem seien sie einfach zu beschaffen.

Umwelt- und Sicherheitsrisiko durch Wegwerfprodukte

Die Staatssekretärin wies auch auf Gefahren durch Einweg-E-Zigaretten hin. Die darin verbauten Lithiumbatterien würden häufig im Müll landen und auf Deponien Brände auslösen.

Suchtexpertin kritisiert schwache Regulierung

Waltraud Posch von der steirischen Suchtpräventionsstelle VIVID übte am Mittwoch Kritik an der Gesetzesnovelle. Es würden lediglich bestimmte Zigarettenformen verboten, während die Regulierung insgesamt zu lasch sei. „Das ist so, als würde man das Dosenbier verbieten, aber den Alkohol nur schwach regulieren“, sagte Posch.

Zwar schaffe das Gesetz eine neue Kategorie für bisher völlig unregulierte Produkte wie Nikotinbeutel. Die konkreten Vorschriften seien jedoch extrem schwach ausgestaltet, bemängelte die Expertin. Wer solche Beutel verkaufen wolle, müsse lediglich eine Meldung abgeben – eine Hürde, die kaum Wirkung entfalte.

Auch die Vorgaben zu Warnhinweisen seien unzureichend. Diese dürften am Boden der Verpackung angebracht werden, ohne dass eine Mindestschriftgröße vorgeschrieben sei. „Das heißt, es wird niemand lesen können“, kritisierte Posch.

Bis zu 2.000 Euro Strafe für Zigarettenstummel

Ab 20. August wird das Wegwerfen von Zigarettenstummeln auf Spielplätzen mit einer Verwaltungsstrafe von 500 Euro geahndet. Bei wiederholten Verstößen können bis zu 2.000 Euro fällig werden.

Allerdings gelte die Regelung nur für öffentliche Spielplätze, so Posch. Unklar sei zudem, wer die Einhaltung kontrollieren solle. „Da würde es bestimmt sinnvollere und wirkungsvollere Maßnahmen geben“, meinte die Expertin.

Laut Posch wäre es möglich und sinnvoll gewesen, Nikotinprodukte in Österreich „endlich ihrer Gefährlichkeit entsprechend zu regulieren. Leider geschieht hier wenig“, resümierte die Suchtpräventions-Fachfrau.

Quelle: https://steiermark.orf.at/stories/3361724/

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