NÖ fordert höhere Strafen bei Elternpflichtverletzung

Niederösterreich dringt auf schärfere Sanktionen, wenn Eltern ihre Mitwirkungspflichten in der Schule verletzen. Bei der Konferenz der Landesbildungsreferenten in Feldkirch wurde ein entsprechender Antrag beschlossen.
An der Stella Vorarlberg Privathochschule für Musik in Feldkirch fand heute die Konferenz der Landesbildungs- und Landeselementarpädagogikreferentinnen und -referenten statt. Unter dem Vorsitz Vorarlbergs diskutierten die Vertreter der Bundesländer über die Reformpartnerschaft in der Elementarpädagogik, den bundesländerübergreifenden Bildungsrahmenplan sowie inklusive Pädagogik. Für Niederösterreich nahm Bildungs-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister teil.
Wahlfreiheit zwischen Inklusion und Sonderschule
Ein zentrales Thema war die Weiterentwicklung der inklusiven Pädagogik und die Unterstützung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Bundesländer verlangen eine bessere Bundesfinanzierung des bedarfsgerechten Betreuungsschlüssels sowie verstärkte Bemühungen in der Pädagogenausbildung. „Jedes Kind braucht jene Unterstützung, die seinen individuellen Bedürfnissen am besten entspricht“, betonte Teschl-Hofmeister. Sie plädiert für Wahlfreiheit zwischen inklusiven Modellen und Sonderschulen sowie für die Wiedereinführung einer eigenständigen Ausbildung im Bereich Sonderpädagogik.
Beim sonderpädagogischen Förderbedarf sieht die Landesrätin ebenfalls Handlungsbedarf. Der derzeitige Rahmen entspreche vielfach nicht mehr der tatsächlichen Situation an den Schulen. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen müssten sich am tatsächlichen Bedarf orientieren, wenn Kinder zusätzliche Unterstützung benötigen.
Strafrahmen von bis zu 2.500 Euro gefordert
Auf Initiative Niederösterreichs befasste sich die Konferenz mit der Mitwirkungspflicht von Eltern und Erziehungsberechtigten. Die mit der 2. Schulrechtsnovelle ausgeweiteten Verpflichtungen – etwa bei der Suspendierungsbegleitung, bei Perspektivengesprächen nach einem Schulabbruch oder im Zusammenhang mit dem Kopftuchverbot für Schülerinnen bis 14 Jahre – werden von Niederösterreich begrüßt. Das Land fordert jedoch klarere und weiterreichende gesetzliche Mitwirkungspflichten.
Dazu zählen verpflichtende Lehrer-Eltern-Gespräche bei grobem Fehlverhalten, Mobbing oder Gewalt sowie bei mangelnder Integrationsbereitschaft. Auch eine verbindliche Kooperation der Eltern mit Schulleitungen und Lehrkräften sowie die Umsetzung vereinbarter Maßnahmen sollen verpflichtend werden. Auf Antrag Niederösterreichs wurde beschlossen, den Bundesminister für Bildung zu ersuchen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sanktionierung weiterreichender Mitwirkungspflichten zu prüfen.
„Schule kann nur dann bestmöglich funktionieren, wenn Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen sowie Schulleitungen zusammenarbeiten“, so Teschl-Hofmeister. Wer Gespräche bewusst verweigere, vereinbarte Maßnahmen ignoriere oder sich gesetzlichen Vorgaben entziehe, dürfe diese Zusammenarbeit nicht dauerhaft blockieren können.
Niederösterreich spricht sich für eine Überprüfung und deutliche Anhebung des derzeit vorgesehenen Strafrahmens aus. Künftig soll bei Verletzungen oder Vernachlässigungen entsprechender Mitwirkungspflichten ein Strafrahmen von mindestens 500 bis maximal 2.500 Euro ermöglicht werden. Als Vorbild verweist das Land auf die bereits bestehende Mitwirkungspflicht im niederösterreichischen Kindergartenbereich, wo Verstöße mit Verwaltungsstrafen von bis zu 2.500 Euro sanktioniert werden können.
Kopftuchverbot konsequent umsetzen
Besonderes Augenmerk legt Niederösterreich auf die Umsetzung des seit Beginn des Schuljahres geltenden Kopftuchverbots für Schülerinnen bis 14 Jahre. Die Schulen seien über die gesetzlichen Vorgaben und die vorgesehenen Abläufe informiert. „Für uns ist entscheidend, dass das Kopftuchverbot an allen niederösterreichischen Schulen konsequent umgesetzt wird“, erklärte die Landesrätin. Alle Pädagoginnen und Pädagogen sowie die Schulleitungen seien angewiesen, die gesetzlichen Vorgaben genau einzuhalten, Verstöße zu dokumentieren und die vorgesehenen Schritte einzuleiten. Das gelte auch für Versuche, das Verbot zu umgehen.
Für Teschl-Hofmeister geht es bei den behandelten Themen um klare Rahmenbedingungen für ein funktionierendes Bildungssystem. Pädagoginnen und Pädagogen bräuchten die notwendigen Ressourcen für die individuelle Förderung der Kinder, eine hochwertige Ausbildung und klare rechtliche Rahmenbedingungen. Gleichzeitig brauche es die verlässliche Mitwirkung der Eltern, um jedem Kind die bestmöglichen Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen.
Quelle: OTS
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