NÖ Gemeindevertreterverband zieht wegen Stützkräften vor VfGH

Mathias FischerMathias Fischer
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Der Niederösterreichische Gemeindevertreterverband hält die Finanzierung von Pflichtschul-Stützkräften durch die Kommunen für verfassungswidrig. Bis Mitte Oktober werden Individualanträge von Gemeinden gesammelt und beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.

Der Niederösterreichische Gemeindevertreterverband (NÖ GVV) geht gegen die derzeitige Praxis vor, wonach die Kosten für Stützkräfte in Pflichtschulen zur Gänze von den Gemeinden getragen werden müssen. NÖ GVV-Präsident Bürgermeister Andreas Kollross sieht darin eine Kompetenzüberschreitung des Landes und hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

Die Experten der hba Rechtsanwälte GmbH aus Wien kommen in ihrer Prüfung zum Ergebnis, dass die Überwälzung der Stützkräftekosten auf die Kommunen rechtswidrig ist. Auf Basis dieses Gutachtens initiiert der Gemeindevertreterverband nun Individualanträge von Gemeinden an den Verfassungsgerichtshof. Die Kanzlei sammelt diese bis Mitte Oktober und bringt sie dann ein.

Schulerhalter ohne pädagogische Aufgaben

Kollross argumentiert, dass Städte und Gemeinden per Gesetz nur Schulerhalter seien und damit für die Erhaltung und den Betrieb von Schulgebäuden zuständig seien. Pädagogische Aufgaben würden nicht in ihren Verantwortungsbereich fallen. Seit vielen Jahren würden die Kommunen jedoch auch bei der Finanzierung pädagogischer Aufgaben im Bereich des sonderpädagogischen Förderbedarfs herangezogen.

Besonders kritisiert der GVV-Präsident, dass die Gemeinden keinen Bescheid erhalten, wenn eine Kommission einen solchen Bedarf feststellt. „Die Kommunen bekommen die Kosten einfach vorgeschrieben – ohne jedes Mitspracherecht“, so Kollross. Rechtsmittel könnten daher nicht eingelegt werden.

Kosten von über 400.000 Euro in einzelnen Gemeinden

Die finanziellen Belastungen für die Kommunen sind erheblich. In Ternitz betragen die Kosten für Pflichtschul-Stützkräfte im Schuljahr 2026/2027 133.710,60 Euro. Die Stützkräfte werden dort in den Sommerferien abgemeldet.

In Schwechat fallen für Volks- und Mittelschulen 249.958,92 Euro an. Dazu kommen anteilige Kosten für die Sonderschule im Verband von 183.250,57 Euro. Insgesamt muss die Stadt Schwechat für das aktuelle Schuljahr 433.209,49 Euro aufbringen. Dort sind die Stützkräfte ganzjährig beschäftigt.

Aufruf an alle niederösterreichischen Gemeinden

Kollross lädt über Parteigrenzen hinweg alle niederösterreichischen Gemeinden ein, sich durch einen Individualantrag an der Klage zu beteiligen. Es handle sich nicht um ein parteipolitisches Manöver, betont er. „Mir geht es ausschließlich um Rechtssicherheit und eine Klärung der Sachlage, verbunden mit einer finanziellen Entlastung der Städte und Gemeinden“, so der GVV-Präsident.

Er stellte klar, dass sich die Klage nicht gegen Kinder und ihre Familien richte. Kinder, die Unterstützung brauchen, müssten diese auch erhalten. Die einzige Frage sei, wer dafür die Kosten trage. Sollte der Verfassungsgerichtshof die Rechtsauffassung des Gemeindeverbands teilen, müssten sich Länder und Bund im Finanzausgleich darüber verständigen, wer künftig diese Kosten übernimmt.

Rechtsanwalt Mag. Johannes Zink von hba bestätigt die Rechtsauffassung: „Hier liegt ein klarer Rechtsbruch zu Lasten der Gemeinden vor. Das Land Niederösterreich verpflichtet die Gemeinden dazu, jene Kosten zu tragen, welche eigentlich vom Land selbst zu tragen wären.“

Quelle: OTS

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