NÖ Pflege- und Betreuungsscheck: 1.000 Euro beantragen
Pflegebedürftige in Niederösterreich können heuer einen Zuschuss von 1.000 Euro erhalten. Anträge sind bis Ende Dezember möglich – online oder direkt am Gemeindeamt.
Das Land Niederösterreich stellt auch 2026 einen Pflege- und Betreuungsscheck in Höhe von 1.000 Euro zur Verfügung. Die Förderung kann bis 31. Dezember 2026 beantragt werden und ergänzt die bestehenden Bundesleistungen.
Wer hat Anspruch auf die Förderung?
Bezugsberechtigt sind pflegebedürftige Personen ab Pflegestufe 3. Auch Menschen mit Pflegestufe 1 oder 2 können die Unterstützung erhalten, sofern eine ärztlich bestätigte Demenzerkrankung vorliegt. Für die Pflege und Betreuung von Kindern und Jugendlichen ab Pflegestufe 1 wird ebenfalls ein Betrag von 1.000 Euro jährlich gewährt.
Antragstellung online oder am Gemeindeamt
Der Antrag kann entweder online über die Website des Landes Niederösterreich oder persönlich am Gemeindeamt eingereicht werden. Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt: IBAN, Versicherungsnummer sowie bei Demenz eine ärztliche Bestätigung. Falls die pflegebedürftige Person den Antrag nicht selbst stellen kann, ist eine Vollmacht erforderlich.
Unterstützung bei der Beantragung bieten die Gemeindeämter vor Ort. Weitere Auskünfte erteilt die Pflegehotline des Landes Niederösterreich unter der Telefonnummer 02742/9005-9095.
Worüber spricht St. Oswald?
Kostenloses News Briefing aus deiner Region – 1x pro Woche für Gemeinden.
Mit der Anmeldung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.