NÖAAB fordert klare Regeln bei Sozialhilfe-Reform

Der Niederösterreichische Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund verlangt verbindliche Vorgaben für die geplante Sozialhilfe-Reform. Landesobfrau Christiane Teschl-Hofmeister sieht die Petition mit über 5.000 Unterschriften als Erfolg.
Der NÖAAB hatte im Frühjahr 2025 eine Petition mit dem Titel „Stopp Sozialmissbrauch – Soziale Gerechtigkeit am Arbeitsmarkt“ gestartet. Mehr als 5.000 Menschen unterzeichneten die Forderung, die Unterschriften wurden im November 2025 an den Nationalrat übergeben. Nun liegt ein Entwurf von Sozialministerin Korinna Schumann vor, der Änderungen bei der Sozialhilfe vorsieht.
Der Entwurf beinhaltet bundesweite Fix- und Mindestsätze sowie eine engere Verknüpfung von Sozialleistungen mit Integrations- und Arbeitsmarktmaßnahmen. Zudem ist eine zweistufige Integrationsbeihilfe geplant.
Niederösterreich als Vorbild
Christiane Teschl-Hofmeister, Landesobfrau des NÖAAB, begrüßt die Bewegung in der Sozialhilfe grundsätzlich. Sie betont jedoch, dass aus Ankündigungen verbindliche Regeln werden müssten. „Wir haben schon vor mehr als einem Jahr klar gesagt: Unser Sozialsystem muss gerecht sein und darf keine falschen Anreize setzen“, erklärt sie.
Niederösterreich habe bereits bei der Reform der Zuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslose gezeigt, dass konsequente Regeln Menschen wieder in reguläre Beschäftigung bringen können. Während auf Bundesebene noch diskutiert werde, habe das Bundesland bereits gehandelt.
Fördern und Fordern als Prinzip
Teschl-Hofmeister fordert klare Erwartungen an arbeitsfähige Personen. „Wenn jemand arbeitsfähig ist, muss es klare Erwartungen geben – und wenn diese ohne triftigen Grund nicht erfüllt werden, muss das auch Konsequenzen haben“, so die Landesobfrau. Sie verlangt vom Bund dieselbe Konsequenz, die Niederösterreich bereits zeige.
Der NÖAAB setzt auf das Prinzip „Fördern und Fordern“. Wer Sozialleistungen erhält und arbeitsfähig ist, solle an Qualifizierungs-, Integrations- oder Arbeitsmarktmaßnahmen teilnehmen. Ausnahmen müsse es bei gesundheitlichen Gründen sowie Pflege- und Betreuungspflichten geben.
Teschl-Hofmeister stellt klar: „Wer Hilfe braucht, soll sie bekommen. Aber Sozialleistungen dürfen kein dauerhaftes Ersatzmodell für Erwerbsarbeit werden.“ Wer sich ohne triftigen Grund weigere, angebotene Maßnahmen anzunehmen, müsse mit Konsequenzen rechnen.
Fairness für Erwerbstätige
Bei der Unterstützung von Kindern fordert der NÖAAB bundesweit nachvollziehbare Regeln. Die geplante Aufteilung in Geld- und Sachleistungen könne ein sinnvoller Ansatz sein.
„Wer arbeitet, muss am Ende des Monats spürbar mehr zur Verfügung haben als jemand, der dauerhaft und ausschließlich von Sozialleistungen lebt“, betont Teschl-Hofmeister. Leistung müsse sich netto und spürbar lohnen. Das sei eine Frage der Fairness gegenüber den Menschen, die jeden Tag arbeiten und Verantwortung übernehmen.
Der NÖAAB werde den vorliegenden Entwurf genau prüfen. Fördern und Fordern, klare Regeln, wirksame Konsequenzen und Fairness für Erwerbstätige müssten die Eckpfeiler einer nachhaltigen Sozialhilfereform sein. Die mehr als 5.000 Unterschriften zeigten, dass die Menschen einen Sozialstaat wollten, der jenen hilft, die ihn brauchen, aber gleichzeitig Leistung und Eigenverantwortung stärkt.
Quelle: OTS
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