Oberösterreich: Sachkundenachweis für alle Hundehalter

In Oberösterreich gilt ab 1. Dezember 2024 ein neues Hundehaltegesetz. Erstmals müssen alle Hundebesitzer eine Sachkunde-Ausbildung absolvieren. Für große und auffällige Hunde gelten verschärfte Regelungen.
Das Oö. Hundehaltegesetz 2024 löst ab 1. Dezember 2024 die bisherige Regelung aus dem Jahr 2002 ab. Die Novelle bringt mehrere Neuerungen, die sämtliche Hundebesitzer im Bundesland betreffen.
Sachkunde wird Pflicht für alle
Die zentrale Änderung: Künftig ist eine Sachkunde-Ausbildung für jeden Hundehalter verpflichtend, und zwar vor Beginn der Haltung. Bisher galt diese Pflicht nur für Besitzer auffälliger Tiere. Die Ausbildung dauert mindestens sechs Stunden und deckt Themen wie Haltung, Pflege, Verhalten und rechtliche Grundlagen ab. Wer einen auffälligen Hund hält, muss zusätzlich eine Zusatzausbildung nachweisen.
Neue Kategorie: Große Hunde
Das Gesetz führt erstmals die Kategorie "große Hunde" ein. Darunter fallen Tiere ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht. Deren Halter müssen neben der Sachkunde auch eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren.
Bestimmte Rassen wie Bullterrier oder American Staffordshire Terrier gelten automatisch als "potentiell gefährliche Hunde" und werden der Kategorie große Hunde zugeordnet. Für sie besteht an öffentlichen Orten Leinen- und Maulkorbpflicht. Die Gemeinde kann auf Antrag davon befreien, sofern eine positive verhaltensmedizinische Evaluierung vorliegt.
Erweiterte Definition auffälliger Hunde
Als auffällig gelten nicht mehr nur Hunde, die bereits gebissen haben. Auch Tiere, die aggressives Verhalten zeigen und dadurch eine Bedrohung darstellen, fallen nun darunter. Für sie gilt ebenfalls Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Die Halter müssen eine verhaltensmedizinische Evaluierung und eine Zusatzausbildung durchlaufen.
Verlässlichkeitsprüfung und längere Meldefrist
Neu ist die Überprüfung der Verlässlichkeit bei Haltern von Hunden spezieller Rassen und auffälligen Tieren. Personen mit bestimmten Verurteilungen oder Bestrafungen dürfen diese Hunde nicht halten.
Die Meldepflicht bleibt bestehen, die Frist verlängert sich jedoch von drei Tagen auf fünf Werktage. Auch die Strafbestimmungen wurden angepasst und teilweise erhöht.
Das Gesetz enthält Übergangsbestimmungen für den Wechsel. Bereits erworbene Sachkundenachweise nach altem Recht bleiben gültig.
Weitere Informationen bieten das Land Oberösterreich und die Plattform Sicher mit Hund.
Quelle: https://www.st-georgen-bei-obernberg.at/Neues_Hundehaltegesetz_in_Oberoesterreich_ab_1_12_2024
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