Oberösterreich: Strengere Regeln für Hundehalter

Seit 1. Dezember 2024 gilt in Oberösterreich ein neues Hundehaltegesetz. Halter großer Hunde müssen eine Alltagstauglichkeits-Überprüfung absolvieren, für bestimmte Rassen gelten verschärfte Auflagen.
Die Neufassung des oberösterreichischen Hundehaltegesetzes ist am 1. Dezember 2024 in Kraft getreten. Das Gesetz soll die Eigenverantwortung der Halter stärken und den Schutz der Bevölkerung erhöhen. Gemeinden erhalten mehr Befugnisse, um bereits vor schweren Bissvorfällen eingreifen zu können.
Neue Prüfpflicht für große Hunde
Neben dem bereits verpflichtenden sechsstündigen Sachkundekurs müssen Halter, die ab dem 1. Dezember 2024 einen großen Hund neu anmelden, eine Alltagstauglichkeits-Überprüfung (ATP) bestehen. Als groß gelten Hunde, die ausgewachsen – ab dem vollendeten 12. Lebensmonat – eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm aufweisen. Die Prüfung umfasst den verantwortungsbewussten Umgang im Alltag und das konfliktfreie Führen des Hundes in alltäglichen Situationen wie beim Gassigehen.
Hunde, die bei der Neuanmeldung bereits das 8. Lebensjahr vollendet haben, sind von der ATP befreit.
Verschärfte Auflagen für bestimmte Rassen
Strengere Vorschriften – unabhängig von Größe und Gewicht – gelten künftig für sechs Hunderassen: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit-Bull Terrier und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander. Sie müssen eine Alltagstauglichkeits-Überprüfung absolvieren und unterliegen im öffentlichen Raum der Leinen- und Maulkorbpflicht. Davon befreit wird nur, wer eine positive verhaltensmedizinische Evaluierung vorweist.
Hunde dieser Rassen, die zum Stichtag 1. Dezember 2024 das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen die Prüfung in jedem Fall ablegen – auch wenn sie bereits angemeldet sind.
Strengere Regeln bei auffälligem Verhalten
Für auffällige Hunde gelten künftig klare, strengere Regeln – schweren Bissvorfällen soll damit bereits im Vorfeld vorgebeugt werden. Als auffällig gilt ein Hund etwa dann, wenn er durch aggressives Anspringen oder Hetzen zur Bedrohung für Mensch und Tier wird.
Fristen und Hunderegister
Die Prüfung ist frühestens mit dem vollendeten 12. Lebensmonat möglich. Ist der Hund bei der Anmeldung jünger, muss er die Prüfung bis zum vollendeten 18. Lebensmonat absolvieren – der Nachweis ist spätestens sechs Monate nach Anmeldung vorzulegen.
Neu ist zudem ein oberösterreichweites Hunderegister, das den Gemeinden einen besseren Überblick verschafft und den Informationsaustausch untereinander erleichtert. Erfasst werden Daten zu Hundehaltern, Ausbildungen, Vorfällen und Hundehalteverboten.
Sämtliche Informationen zur Hundehaltung und zum neuen Hundehaltegesetz bietet die Landeswebsite unter sichermithund.at – dort finden sich auch die Anbieter der Sachkundekurse sowie die Organisationen und Personen, die Alltagstauglichkeitsprüfungen abnehmen oder als verhaltensmedizinische Evaluierer fungieren.
Quelle: https://www.hellmonsoedt.ooe.gv.at/Neues_Hundehaltegesetz_in_Oberoesterreich
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