Oberwart führt Leinenpflicht für Hunde ein

In Oberwart gilt ab sofort eine neue Verordnung zum Halten von Tieren. Hunde müssen im gesamten Gemeindegebiet außerhalb von Gebäuden und eingezäunten Grundstücken an der Leine geführt werden.
Der Gemeinderat Oberwart hat eine neue Verordnung zum Halten von Tieren beschlossen. Die Regelung betrifft vor allem die Leinenpflicht für Hunde, Verbotszonen für Vierbeiner sowie die Pflichten von Tierhaltern.
Leinenpflicht im gesamten Gemeindegebiet
Hunde müssen im gesamten Gemeindegebiet Oberwart außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingezäunten Grundstücken an der Leine geführt werden. Die Person, die den Hund führt, muss körperlich dazu in der Lage sein.
Von der Leinenpflicht ausgenommen sind unter anderem Einsatz-, Jagd- und Assistenzhunde. Auch Hunde, die sich nachweislich in einer entsprechenden Ausbildung befinden, dürfen ohne Leine geführt werden.
Verbotszonen für Hunde
Auf Friedhöfen, öffentlichen Spiel- und Sportplätzen sowie auf Schul- und Kindergartenarealen ist das Mitführen von Hunden grundsätzlich verboten. Gekennzeichnete Hundezonen auf Spiel- und Sportplätzen sind von diesem Verbot ausgenommen.
Weitere Ausnahmen gelten für ausgebildete Schulpräsenzhunde und angemeldete Veranstaltungen wie Hundevorführungen.
Pflichten der Tierhalter
Tierhalter müssen dafür sorgen, dass andere Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden. Verunreinigungen durch Tierkot sind unverzüglich zu beseitigen – sowohl auf öffentlichen Flächen als auch auf privaten, nicht eingezäunten Grundstücken.
Auch ungebührliche Lärm- und Geruchsbelästigungen gilt es zu vermeiden. Wer gegen die Verordnung verstößt, muss mit Strafen durch die Bezirksverwaltungsbehörde rechnen. Die bisherigen Verordnungen über das Halten von Tieren werden durch die neue Regelung ersetzt.
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