ÖGK bietet Selbstversicherung für Studierende ab 78,84 Euro

Die Österreichische Gesundheitskasse ermöglicht Studierenden verschiedene Formen der Krankenversicherung. Neben der kostenlosen Mitversicherung bei den Eltern gibt es eine begünstigte Selbstversicherung um monatlich 78,84 Euro.
Der Start ins Studienjahr bedeutet für viele junge Menschen einen Schritt in die Selbstständigkeit. Dabei sollte auch die Krankenversicherung rechtzeitig geklärt werden. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) stellt mehrere Optionen zur Verfügung, um während des Studiums versichert zu bleiben.
Mitversicherung bei den Eltern bis 27 Jahre
Studierende können unter bestimmten Bedingungen weiterhin kostenlos bei den Eltern mitversichert bleiben. Die Mitversicherung ist grundsätzlich bis zum 27. Lebensjahr möglich, sofern Familienbeihilfe bezogen wird. Ohne Familienbeihilfe muss ein Studiennachweis erbracht werden.
Ab dem zweiten Studienjahr ist zusätzlich ein Studienerfolg aus dem vorangegangenen Jahr erforderlich. Dieser muss mindestens acht positive Semesterwochenstunden oder 16 ECTS-Punkte umfassen.
Begünstigte Selbstversicherung um 78,84 Euro monatlich
Studierende, die nicht mehr mitversichert werden können und über keine andere Krankenversicherung verfügen, haben die Möglichkeit einer begünstigten Selbstversicherung. Diese kostet monatlich 78,84 Euro (Stand: 2026) und bietet umfassenden Krankenversicherungsschutz.
Voraussetzungen dafür sind ein gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich, ein günstiger Studienerfolg nach dem Studienförderungsgesetz sowie keine bestehende gesetzliche Krankenversicherung im In- oder Ausland. Der Antrag kann in jedem Bundesland bei der ÖGK gestellt werden – entweder mit Antragsformular oder online mit ID Austria.
Option bei geringfügiger Beschäftigung
Wer neben dem Studium einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, kann alternativ eine Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung abschließen. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt heuer bei 551,10 Euro pro Monat. Der monatliche Beitrag beträgt 83,49 Euro (Stand: 2026) und umfasst sowohl Kranken- als auch Pensionsversicherung.
Rechtzeitige Antragstellung empfohlen
Die ÖGK empfiehlt, den Versicherungsschutz gerade beim Studienbeginn oder beim Wechsel von der Schule zur Universität rechtzeitig zu prüfen. Wird der Antrag innerhalb von sechs Wochen nach Ende einer vorherigen Krankenversicherung oder Mitversicherung gestellt, kann die Selbstversicherung unmittelbar anschließen. Andernfalls beginnt sie erst mit dem Tag nach Einlangen des Antrags.
Auch bei einem geplanten Studium oder einer Ausbildung im Ausland sollten sich Betroffene rechtzeitig bei der ÖGK über die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes und den jeweiligen Leistungsumfang informieren.
Weitere Informationen und Broschüren zur Selbstversicherung für Studierende stehen auf der Website der ÖGK zum Download bereit.
Quelle: https://www.spillern.gv.at/Mit_der_OeGK_gut_versichert_durchs_Studienjahr
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