ÖVP intern uneins über EU-Renaturierung

Mathias FischerMathias Fischer
Meran: Passerpromenade mit Blick auf die Berge und die Passer
© Kurverwaltung Meran/Alex Filz

Die niederösterreichische Naturschutz-Landesrätin Susanne Rosenkranz kritisiert widersprüchliche Positionen innerhalb der ÖVP zur EU-Renaturierungsverordnung. Während Landwirtschaftsminister Totschnig auf rasche Berichterstattung dränge, forderten ÖVP-Landesräte aus Niederösterreich die Absage der Verordnung.

Susanne Rosenkranz sieht die ÖVP in der Frage der EU-Renaturierungsverordnung gespalten. Das vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft geführte Ressort verlange zeitgerechte Berichte nach Brüssel, während ÖVP-Landesräte aus Niederösterreich gleichzeitig die Absage der Verordnung fordern würden. „Ich hoffe doch, dass die einen wissen, was die anderen tun“, so die Landesrätin.

Die niederösterreichische Landesrätin zeigt sich erfreut, dass auch die Volkspartei in Niederösterreich erkannt habe, dass die Verordnung in ihrer derzeitigen Form gestoppt werden müsse. Unverständlich sei jedoch, dass Minister Totschnig gleichzeitig massiven Druck auf die Bundesländer ausübe, den österreichischen Wiederherstellungsplan rasch fertigzustellen. „Es entsteht der Eindruck, dass innerhalb der Volkspartei jeder in eine andere Richtung arbeitet“, kritisiert Rosenkranz.

Wer die Umsetzung einer Verordnung absagen wolle, brauche keine Berichte zu verfassen oder zu versenden, argumentiert die Landesrätin. Sinnlose Kilometer in einer Sache, die man nicht umsetzen möchte, seien in Zeiten knapper Ressourcen und Geldmittel zu unterlassen. Eine Unzahl an Menschen werde unsinnig beschäftigt und unter Druck gesetzt.

Rosenkranz sieht sich in ihrer bisherigen Kritik bestätigt. Man habe von Anfang an davor gewarnt, Verpflichtungen zu beschließen, ohne den Weg zu ihrer Umsetzung genau zu kennen. Dass mittlerweile selbst die Volkspartei den Handlungsbedarf erkenne, zeige, dass auch diese in der Realität angekommen sei.

Offen bleibe weiterhin die Finanzierung. Wer eine Verpflichtung schaffe, müsse auch für ihre Umsetzbarkeit sorgen. Für Niederösterreich gelte ein klarer Grundsatz: Maßnahmen würden nur dort umgesetzt, wo die Europäische Union und der Bund auch die entsprechende Finanzierung sicherstellen. Alles andere wäre unverantwortlich, so Rosenkranz abschließend.

Quelle: OTS

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