OGH bestätigt Schuld von Ex-Polizist nach Missbrauch

Mathias FischerMathias Fischer
© Mit KI (Gemini) generiert

Der Oberste Gerichtshof hat den Schuldspruch gegen einen 77-jährigen ehemaligen Polizisten bestätigt, der seine Enkelinnen jahrelang missbraucht hatte. Die Verjährungsargumente der Verteidigung wurden zurückgewiesen, so der ORF.

Der Oberste Gerichtshof hat die Nichtigkeitsbeschwerde eines 77-Jährigen zurückgewiesen, der wegen sexuellen Missbrauchs seiner Enkelinnen verurteilt worden war. Das Gericht in Feldkirch hatte den ehemaligen Polizisten am 2. April 2025 nach dreitägiger Verhandlung schuldig gesprochen. Die Anklagepunkte umfassten schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen, sexuellen Missbrauch einer wehrlosen Person, geschlechtliche Nötigung, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses, pornografische Darstellungen Minderjähriger, Verletzung des Amtsgeheimnisses, gefährliche Drohung sowie Verstöße gegen das Waffengesetz.

Die Taten fanden zwischen 2002 und 2010 in Bregenz und auf einem Campingplatz in Italien statt. Eine der betroffenen Enkelinnen war erst neun Jahre alt, als der Missbrauch begann. Das Gericht stellte bei ihr eine posttraumatische Belastungsstörung mit Depressivität, Angstzuständen sowie Schlaf- und sexuellen Funktionsstörungen fest. Diese schwere Körperverletzung erhöhte den Strafrahmen auf fünf bis 15 Jahre Haft. Der Angeklagte hatte sämtliche Vorwürfe bestritten und als „erfunden“ zurückgewiesen.

Verjährung beginnt erst mit 28. Geburtstag der Opfer

Die Verteidigung argumentierte in der Nichtigkeitsbeschwerde, zahlreiche Taten seien bereits verjährt. Der OGH folgte dieser Argumentation nicht: Da die Opfer zum Tatzeitpunkt minderjährig waren, beginnt die Verjährungsfrist erst mit deren 28. Geburtstag. Zudem hemmen spätere Delikte mit gleicher „schädlicher Neigung“ den Fristablauf für frühere Straftaten.

Auch eine gefährliche Drohung aus den Jahren 1991 oder 1992 war nicht verjährt. Damals hatte der Mann seiner künftigen Schwiegertochter, die zu diesem Zeitpunkt 16 Jahre alt war, einen ungeladenen Revolver an die Schläfe gehalten und abgedrückt. Der unerlaubte Waffenbesitz bis 2023 wirkte als Dauerdelikt verjährungshemmend.

Beweiswürdigung hält stand

Die Kritik der Verteidigung an der Beweiswürdigung des Schöffensenats blieb ebenfalls erfolglos. Widersprüche etwa zur Farbe eines Schlauchboots, zum Tragen eines Tauchanzugs oder zum genauen Tatzeitpunkt seien nach Ansicht des Höchstgerichts keine entscheidenden Tatsachen. Die Ablehnung einer neuerlichen Befragung des Opfers durch das Erstgericht verletzte keine Verteidigungsrechte – die Zeugin hatte eine weitere Aussage ausdrücklich abgelehnt und war dazu auch nicht verpflichtet.

Der OGH stellte in seinem Beschluss vom 22. September fest, dass dem Feldkircher Urteil bei der Zitierung einzelner Gesetzesfassungen Fehler unterlaufen waren. Eine Bestimmung wurde in einer Fassung angeführt, die es in dieser Form nie gegeben hatte. Auf Strafrahmen und Strafbemessung habe dies jedoch keinen Einfluss gehabt, weshalb das Höchstgericht die Mängel nicht von Amts wegen aufgriff.

Strafhöhe noch offen

Mit der Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde steht der Schuldspruch fest. Über das Strafmaß muss noch entschieden werden: Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung eingelegt. Die Akten wurden dem OLG Innsbruck zugeleitet. Die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens trägt der Verurteilte.

Quelle: https://vorarlberg.orf.at/stories/3375093/

Worüber spricht Feldkirch morgen?

Kostenloses News Briefing aus deiner Region – jeden Morgen um 6 Uhr.

Mit der Anmeldung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

austria.com auf Google bevorzugen.