OLG Graz hebt Unterlassungsgebot gegen Grüne auf

Pia Prodinger
Gerichtshammer bricht Barriere, Naturschutzgebiet Walterskirchen, Waage, Gericht
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Das Oberlandesgericht Graz hat den Grünen Kärnten im Rechtsstreit um das Gemeindevolksbegehren „Naturjuwel Walterskirchen retten“ recht gegeben. Die vom Landesgericht Klagenfurt erlassene einstweilige Verfügung wurde vollständig aufgehoben.

Das Oberlandesgericht Graz hat dem Rekurs der Grünen Kärnten gegen eine einstweilige Verfügung des Landesgerichts Klagenfurt vollinhaltlich stattgegeben. Der Sicherungsantrag der Familie Tilly sowie der Tilly Forstbetriebe GmbH wurde zur Gänze abgewiesen. Das gegen die Grünen verhängte Unterlassungsgebot ist damit vollständig aufgehoben. Die klagenden Parteien müssen die Kosten ersetzen und können noch den Obersten Gerichtshof anrufen.

„Das ist ein Sieg für Naturschutz und Demokratie. Der Rechtsstaat gilt für alle. Das Sammeln von Unterschriften sowie das Informieren und Einbinden der Bevölkerung gehören zu den Grundpfeilern unserer Demokratie“, erklärt Olga Voglauer, Landessprecherin der Grünen Kärnten.

Öffentliche Debatte über Naturschutz gestärkt

Mit seiner Entscheidung hat das OLG klargestellt, dass öffentliche Diskussionen über Natur-, Umwelt- und Raumordnungspolitik von besonderem öffentlichem Interesse sind und im demokratischen Diskurs ihren Platz haben. Die Entscheidung stärkt nicht nur die Position der Grünen im konkreten Verfahren, sondern auch das Recht, Fragen des Umwelt- und Naturschutzes kritisch und öffentlich zu debattieren.

„Das ist eine klare Niederlage für den Versuch, kritische politische Debatten mit juristischen Mitteln einzuschränken. Das OLG bestätigt, dass öffentliche Diskussionen über Natur-, Umweltschutz- und Raumordnungspolitik geführt werden müssen und geführt werden dürfen“, erklärt Rechtsanwalt Matthias Heltschl von der Medienrechtskanzlei Windhager.

Ob es zu einem Verfahren über die eigentliche Klage kommt, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden. Die Grünen sehen einem möglichen Hauptverfahren gelassen entgegen.

Walterskirchen im Fokus der Öffentlichkeit

„Gleichzeitig begrüßen wir, dass die Causa Walterskirchen durch dieses Verfahren noch stärker in die öffentliche Aufmerksamkeit gerückt ist. Die Entwicklungen rund um Walterskirchen – von den rechtlichen Auseinandersetzungen um die Villa bis zu Fragen des Naturschutzes und der künftigen Nutzung des Gebiets – sind von erheblichem öffentlichem Interesse. Darüber muss offen, kritisch und ohne Einschüchterungsversuche diskutiert werden können“, so Voglauer.

Die Grünen sehen sich durch die Entscheidung in ihrem langjährigen Einsatz für den Schutz des Europaschutzgebiets Walterskirchen bestärkt. „Walterskirchen ist eines der wertvollsten Naturjuwele Kärntens. Die Frage, wie wir mit einem derart sensiblen Naturraum umgehen, betrifft nicht Einzelinteressen, sondern die Allgemeinheit. Deshalb werden wir uns weiterhin konsequent für Transparenz, die Einhaltung geltender Regeln und den Schutz unserer Natur einsetzen“, betont Voglauer.

Fragen zur Weiterleitung der Klage

Die Grünen behalten sich weitere rechtliche und politische Schritte vor. Hintergrund sind Vorgänge im Zusammenhang mit dem Verfahren, die aus Sicht der Grünen einer näheren Prüfung bedürfen. Die Klage wurde nach einem Kontakt zwischen der Anwaltskanzlei der Kläger und dem Bürgermeister auf dessen Weisung an den gesamten Gemeinderat weitergeleitet – noch bevor sie den Grünen offiziell zugestellt worden war.

„Ein solcher Ablauf wirft Fragen auf, die im Interesse von Transparenz und Vertrauen in demokratische Entscheidungsprozesse geklärt werden sollten. Besonders bemerkenswert ist der zeitliche Zusammenhang mit der damals bevorstehenden Gemeinderatssitzung, in der über die beantragte Legalisierung der Villa am Gut Walterskirchen beraten werden sollte. Wo gerichtliche Verfahren und politische Entscheidungsprozesse zeitlich so eng zusammentreffen, braucht es größtmögliche Transparenz und eine sorgfältige Aufarbeitung der Abläufe“, betont Voglauer.

Quelle: OTS

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