Pasching: Offenes Feuer im Wald bis September verboten

Mona HopfingerMona Hopfinger
Waldbrandgefahr-Schild mit Kalenderblatt 30. September 2026 und Notruf 122
© Mit KI (Gemini) generiert

Wegen anhaltender Trockenheit gilt in Pasching eine Waldbrandschutz-Verordnung bis Ende September. In Waldgebieten und waldnahen Bereichen sind offenes Feuer und Rauchen untersagt.

Die Gemeinde Pasching warnt vor erhöhter Waldbrandgefahr. Aufgrund der Trockenheit der vergangenen Wochen bleibt das Risiko hoch. Die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land hat eine Waldbrandschutz-Verordnung erlassen, die bis 30. September 2026 gilt.

Besonders betroffen sind Waldflächen und waldnahe Gebiete, darunter der Erholungswald im Ortsteil Langholzfeld. Dort ist zum Schutz von Menschen, Natur und angrenzenden Wohngebieten jedes offene Feuer verboten. Das Verbot umfasst Lagerfeuer, Grillfeuer und Feuerschalen. Auch Rauchen ist in diesen Bereichen untersagt.

Die Bauverwaltung hat alle Anrainerinnen und Anrainer, deren Grundstücke direkt an den Erholungswald grenzen, schriftlich über die Bestimmungen informiert. Dabei wurde um besondere Vorsicht gebeten.

Die Gemeinde appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, die Vorschriften einzuhalten und auf offenes Feuer in Waldnähe zu verzichten. Bereits ein kleiner Funke könne ausreichen, um einen Waldbrand auszulösen, heißt es in der Mitteilung.

Wer Rauchentwicklung oder einen Brand im Wald bemerkt, soll umgehend die Feuerwehr unter 122 verständigen. Die Waldbrandschutz-Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land ist auf der Website der Gemeinde Pasching abrufbar.

Quelle: https://www.pasching.at/Waldbrandgefahr_4

Worüber spricht Pasching?

Kostenloses News Briefing aus deiner Region – 1x pro Woche für Gemeinden.

Mit der Anmeldung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

austria.com auf Google bevorzugen.