Pauschalreisen: Diese Rechte haben Urlauber in der EU

Mathias FischerMathias Fischer
© Mit KI (Gemini) generiert

Pauschalreisen sind in der Europäischen Union gesetzlich geschützt. Die Arbeiterkammer informiert über die wichtigsten Ansprüche bei Stornierungen, Flugproblemen und Reisemängeln, so der ORF.

Die Arbeiterkammer macht darauf aufmerksam, dass sämtliche Pauschalreisen innerhalb der EU unter gesetzlichem Schutz stehen. Kurzfristige Preiserhöhungen unmittelbar vor dem Reisebeginn sind nicht zulässig.

Urlauber können ihre Reise kostenfrei stornieren, wenn Naturkatastrophen, politische Unruhen oder Gesundheitsrisiken auftreten. Sollte eine ungeplante Verlängerung des Aufenthalts am Urlaubsort erforderlich sein, ist der Veranstalter verpflichtet, bis zu drei weitere Übernachtungen im Hotel zu finanzieren.

Ansprüche bei Flugproblemen

Fällt ein Flug aus oder verspätet sich, steht Reisenden unter Umständen eine Ausgleichszahlung zu. Kommt das Gepäck verspätet an oder geht es verloren, muss dies umgehend bei der Lost-and-Found-Stelle des Flughafens gemeldet werden.

Weicht die tatsächliche Reise von der gebuchten ab, sollten Urlauber die Mängel fotografisch dokumentieren und sofort den Reiseveranstalter informieren, erklärt Konsumentenschutz-Landesrätin Anja Haider-Wallner.

Quelle: https://burgenland.orf.at/stories/3366264/

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