Pensionistin gab Tochter 15 Schlaftabletten – Mordprozess

Pia ProdingerPia Prodinger
©APA/EVA MANHART (Symbolbild)

Am Landesgericht Salzburg muss sich eine 86-jährige Salzburgerin wegen versuchten Mordes verantworten. Sie soll ihrer schwer beeinträchtigten Tochter eine potenziell tödliche Dosis Schlaftabletten gegeben haben, um eine Heimunterbringung zu verhindern.

Eine Pensionistin aus Salzburg steht seit Montag wegen versuchten Mordes vor Gericht. Die 86-Jährige soll am 25. Oktober 2025 versucht haben, ihre 61-jährige Tochter mit einer lebensgefährlichen Menge an Schlafmitteln zu töten. Die Tochter ist geistig schwer beeinträchtigt. Vor Gericht erklärte die Angeklagte, sie habe verhindern wollen, dass ihre Tochter in ein Pflegeheim kommt. Zudem habe sie geplant, sich selbst das Leben zu nehmen.

Der Ehemann der Frau entdeckte beide noch lebend und alarmierte die Rettung. Die bisher unbescholtene Pensionistin wurde daraufhin in Untersuchungshaft genommen. Sie befindet sich in einer geriatrischen Abteilung der Sonderkrankenanstalt Wilhelmshöhe, einer Außenstelle der Justizanstalt Wien-Josefstadt.

Einvernahme im Rollstuhl

Justizwachebeamte brachten die Angeklagte am Montag im Rollstuhl in den Schwurgerichtssaal. Die Befragung durch den vorsitzenden Richter Günther Nocker verlief schwierig. Mehrfach mussten Fragen wiederholt werden, ehe die Frau antworten konnte, teilweise unter Tränen.

Die 86-Jährige berichtete, sie sei mit dem Plan ihres Sohnes nicht einverstanden gewesen. Dieser hatte bereits die Obsorge über die 61-Jährige und wollte sie gemeinsam mit dem Vater in ein Pflegeheim bringen. Offenbar sollte die betagte Mutter damit entlastet werden. „Ich habe befürchtet, dass es meiner Tochter im Pflegeheim schlecht geht, dass sie tun muss, was sie nicht mag. Ich sagte, das kommt nicht in Frage“, begründete sie ihre Tat.

Die Tochter habe außer ihrem Vornamen weder lesen noch schreiben können und keine eigenen Entscheidungen treffen können. „Sie hat gemacht, was ich sage“, so die Angeklagte. Sie habe geglaubt, die Menge an Schlaftabletten würde ausreichen, um beide Leben zu beenden. „Meine Tochter hat gesagt, sie geht in kein Pflegeheim.“

15 Tabletten Halcion verabreicht

Laut Staatsanwältin verabreichte die Frau ihrer Tochter und sich selbst jeweils 15 Tabletten des Schlafmittels Halcion. „Die Angeklagte wusste, was sie tat. Sie war zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig“, betonte die Anklägerin. Die Tochter habe aufgrund ihrer schweren geistigen Beeinträchtigung die Gefahren nicht erkannt.

Bei beiden Frauen sei eine massive Bewusstseinsbeeinträchtigung eingetreten. „Dass beide lediglich eine Sedierung erlitten, war Glück und dem Ehegatten zu verdanken, der Hilfe geholt hat“, so die Staatsanwältin. Auch ein Abschiedsbrief wurde gefunden.

Tragischer Fall mit emotionalem Naheverhältnis

Sowohl die Staatsanwältin als auch Verteidiger Markus Kobler bezeichneten das Verfahren als besonders tragisch. Die 61-Jährige leide an einer angeborenen Entwicklungsstörung mit schwerer Intelligenzminderung, erklärte die Anklägerin.

Der Verteidiger schilderte, die Tochter sei der Mittelpunkt im Leben der Angeklagten gewesen. Zwischen beiden habe ein besonderes emotionales Naheverhältnis bestanden, die Mutter habe sich aufopferungsvoll gekümmert. Am Abend des 24. Oktober sei die Lebenswelt der Angeklagten erschüttert worden, als der Sohn in einem Gespräch die Heimunterbringung angesprochen habe. „Sie war überzeugt, dass sich niemand mit derselben Liebe und Fürsorge um die Tochter kümmern kann und hat keinen anderen Ausweg mehr gesehen“, so Kobler. Die Beschuldigte habe sich bereits im Ermittlungsverfahren ihrer Verantwortung gestellt und Reue gezeigt.

Vor Gericht berichtete die Angeklagte, dass es ihrer Tochter im Pflegeheim mittlerweile gut gehe und sie dort glücklich sei. Die Staatsanwältin hatte die Geschworenen zu Beginn aufgefordert, sich trotz menschlichem Mitgefühl auf die rechtliche Seite des Verfahrens zu konzentrieren.

Urteil noch am Montag erwartet

Ein Urteil wird vermutlich noch am Montag gesprochen. Zunächst werden noch Gutachter und zwei Zeugen einvernommen.

In einem ähnlichen Fall wurde im März 2026 ein 86-jähriger Salzburger am Landesgericht Salzburg wegen versuchten Mordes verurteilt. Er soll im August 2025 versucht haben, seine bettlägerige, schwer demente, 85-jährige Ehefrau ebenfalls durch Verabreichung von Halcion zu töten. Beide überlebten. Das Gericht verurteilte den Mann unter Anwendung außerordentlicher Strafmilderung zu drei Jahren bedingter Haft. Das eigentliche Strafmindestmaß für Mordversuch liegt bei zehn Jahren. Die Haushälterin des Pensionistenpaars, die dem 86-Jährigen das Halcion besorgt hatte, erhielt 4,5 Jahre teilbedingte Haft. Die Urteile wurden nicht rechtskräftig, Staatsanwältin und Verteidiger meldeten Berufung an.

Hilfe in Krisensituationen: Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige finden Unterstützung über das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at sind Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich verfügbar.

Quelle: APA

Worüber spricht Salzburg morgen?

Bald verfügbar: Kostenloses News Briefing aus deiner Region – jeden Morgen um 6 Uhr.

Mit der Anmeldung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

austria.com auf Google bevorzugen.