Pflegeheim-Insolvenz: Prozess erneut verschoben

Das Verfahren zur Pleite der Seniorenresidenz „Rosengarten“ in Bad Sauerbrunn wurde am Donnerstag zum dritten Mal vertagt. Ein Zeuge machte verspätete Landeszahlungen für die Insolvenz verantwortlich. Die Einvernahme eines Sachverständigen soll frühestens Ende November stattfinden.
Das Strafverfahren zur Insolvenz des Pflegeheims „Rosengarten“ in Bad Sauerbrunn (Bezirk Mattersburg) ist am Donnerstag neuerlich verschoben worden. Es war bereits die dritte Vertagung. Vor Gericht sagte ein Jurist aus, der für die Betreibergesellschaft gearbeitet hatte. Er gab an, dass nach seiner Einschätzung die unregelmäßigen Zahlungen des Landes bei den Tagsätzen zur Pleite geführt hätten.
Vorwürfe gegen frühere Geschäftsführerin
Vor Gericht steht die ehemalige Geschäftsführerin der Betreibergesellschaft. Die Anklage lautet auf betrügerische Krida und grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen. Ihr wird vorgeworfen, die Seniorenresidenz samt Grundstücken vor der Insolvenz veräußert und den Erlös als Gewinn ausgeschüttet und für sich aus der Gesellschaft abgezogen zu haben.
Weiters soll sie Managementleistungen in den Jahresabschlüssen nicht korrekt als Verbindlichkeiten ausgewiesen haben. Auch die erforderlichen Rückstellungen für die Zeitguthaben der Dienstnehmer soll sie nicht angeführt haben. Den Insolvenzantrag stellte schließlich ihre Nachfolgerin, eine externe Geschäftsführerin.
Verteidigung verweist auf Steuerberater
Die Angeklagte bekennt sich weiterhin nicht schuldig. Sie hatte bereits zu Prozessbeginn erklärt, stets auf den Rat ihres Steuerberaters vertraut zu haben. Der am Donnerstag als Zeuge geladene Jurist bestätigte diese Darstellung. Alle Zahlen seien mit dem Steuerberater oder dessen Mitarbeitern abgestimmt worden. Auch die Höhe der Gewinnausschüttung vor der Insolvenz sei von der Steuerberatung festgelegt worden.
Die schwierige wirtschaftliche Situation der Betreibergesellschaft sei ihm bekannt gewesen, so der Jurist. Das Pflegeheim sei darauf angewiesen gewesen, dass das Land die Zahlungen aus der Tagsatzvereinbarung pünktlich leistet. Mit der Einführung des neuen Pflegemodells hätten sich aber nicht nur das Gesetz, sondern auch die Abrechnungssystematik geändert. Das habe zu Unsicherheiten geführt: „In welcher Höhe wird tatsächlich bezahlt und vor allem wie lang dauert es“, erklärte der Jurist. Der Insolvenzantrag sei seines Wissens gestellt worden, weil Zahlungen des Landes nicht rechtzeitig eingetroffen seien.
Die Befragung eines Sachverständigen steht noch aus. Sie soll frühestens Ende November erfolgen.
Quelle: APA
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