Pflegerin half bei Überfall auf betagtes Ehepaar

Pia Prodinger
Polizistin mit Blaulicht am Polizeiauto in Österreich
©APA/EVA MANHART (Symbolbild)

Eine 21-jährige Pflegerin wurde am Mittwoch in Klagenfurt zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Sie hatte ihrem Lebensgefährten und zwei Komplizen Zugang zur Wohnung eines betagten Ehepaars verschafft und Informationen über Wertgegenstände weitergegeben.

Das Landesgericht Klagenfurt hat eine 21-Jährige wegen Beihilfe zu einem Überfall auf ein älteres Ehepaar zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Frau gestand, ihrem Lebensgefährten und zwei weiteren Tätern Informationen über Wertgegenstände in der Wohnung gegeben und die Balkontür geöffnet zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Von der Pflegerin zur Komplizin

Staatsanwältin Veronika Holub schilderte, dass die Angeklagte im Juli 2025 als Pflegerin zu dem Ehepaar in Klagenfurt gekommen war. Die Klienten waren mit der aufgeschlossenen und kommunikativen jungen Frau sehr zufrieden. Was sie nicht ahnten: Die Pflegerin stand in ständigem Kontakt mit ihrem Lebensgefährten und durchsuchte auf dessen Drängen die Wohnung. Dabei entdeckte sie einen Tresor im Schlafzimmer des Ehemannes.

Nachdem Versuche, den Safe zu öffnen, fehlschlugen, wurde der Überfall geplant. Die Frau schickte Videos und Fotos der Wohnung an ihren Lebensgefährten, der in Rumänien bereits vorbestraft war. Dieser machte sich daraufhin mit zwei weiteren Männern auf den Weg nach Klagenfurt.

Überfall mit 90.000 Euro Schaden

Kurz vor der Tat vergewisserte sich der Lebensgefährte bei der Pflegerin, ob die Balkontür offen sei. Die drei Täter drangen dann ins Schlafzimmer des Mannes ein. Einer hielt dem Opfer den Mund zu, während die beiden anderen den Tresor ins Freie trugen, so die Staatsanwältin. Der Inhalt: 40.000 Euro Bargeld, eine Waffe sowie Goldschmuck und Münzen. Das Opfer bezifferte den Gesamtschaden auf 90.000 bis 100.000 Euro.

Handy-Nachrichten überführten Angeklagte

Zunächst wurde die Frau nur als Zeugin vernommen und gab freiwillig ihr Handy ab. Durch im Hintergrund gespeicherte Push-Nachrichten konnten Ermittler jedoch Chats mit ihrem Lebensgefährten rekonstruieren. Daraus ging die Tatplanung eindeutig hervor.

Schwangerschaft und Notlage als Motiv

Verteidiger Simon Ogris erklärte, seine Mandantin bekenne sich vollinhaltlich schuldig. Die Frau sei zur Tatzeit schwanger gewesen. In Rumänien gebe es nicht dieselben Unterstützungen wie in Österreich, und auch der Kindsvater habe noch nie gearbeitet. Diese Notlage habe dazu geführt, dass sie sich zur Tat habe hinreißen lassen.

Die Angeklagte selbst berichtete vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Sabine Götz, sie habe ihren Lebensgefährten mit 18 Jahren kennengelernt, nachdem sie ihre Pflegefamilie verlassen hatte. „Ich war auf der Straße“, sagte sie mit leiser Stimme. Die Vorstrafen des Mannes hätten sie zwar abgeschreckt, aber sie habe sonst nirgendwo hingehen können.

Richterin Götz hielt der Frau vor, dass ihr Lebensgefährte sie trotz Schwangerschaft ins Ausland zum Stehlen geschickt habe. „Die normale Reaktion, wenn man Vater wird, wäre, dass man das abweist, wenn ein Dritter mit so einer Idee kommt“, so die Richterin. Gegen den namentlich bekannten Lebensgefährten läuft in Rumänien ein Strafverfahren. Der mittlerweile sieben Monate alte Sohn der Frau ist dort bei einer Pflegefamilie untergebracht.

Urteil: Keine bedingte Strafe möglich

Richterin Götz erklärte in der Urteilsbegründung, das Geständnis und die Abhängigkeit vom Haupttäter seien mildernd berücksichtigt worden. Allerdings sei das Ehepaar der Angeklagten mit großem Vertrauen begegnet. „Das ist dann ein unglaublicher Vertrauensbruch“, so Götz. Auch sei von Glück zu reden, dass die Situation nicht weiter eskaliert sei. Der Schadensbetrag sei durchaus beachtlich gewesen.

Angesichts der Tat und aus Sicht der Generalprävention sah die Richterin keine Möglichkeit für eine bedingte Strafe. Die Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Holub gab keine Erklärung ab. „Das ist kein Mann der Welt wert“, gab die Richterin der Angeklagten noch mit auf den Weg.

Quelle: APA

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