Pörtschach: E-Autos müssen ab sofort Parkgebühren zahlen

In Pörtschach am Wörther See endet die Gratisparken-Regelung für Elektrofahrzeuge. Seit 1. Oktober gilt eine neue Verordnung, die auch E-Autos und Wasserstofffahrzeuge zur Kasse bittet.
Die Gemeinde Pörtschach am Wörther See hat ihre Kurzparkzonengebühren- und Parkgebührenverordnung geändert. Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb sind ab dem 1. Oktober 2026 nicht mehr von den Parkgebühren befreit.
Bisher konnten diese Fahrzeuge in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen und auf den kostenpflichtigen Parkplätzen der Gemeinde kostenlos parken. Diese Ausnahmeregelung wurde nun aufgehoben.
Tarife bleiben stabil
An der Höhe der Parkgebühren ändert sich nichts. Es gilt weiterhin ein Tarif von 0,50 Euro je 30 Minuten. Pro Tag sind auf gebührenpflichtigen Parkplätzen maximal 5,00 Euro zu bezahlen.
Die Gemeinde fordert alle Verkehrsteilnehmer auf, die neue Regelung ab sofort zu beachten.
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