Polizei warnt vor Sachbeschädigung und gibt Tipps

Die Initiative GEMEINSAM.SICHER informiert über Sachbeschädigung und deren Folgen. Die Polizei gibt Ratschläge, wie man sich vor mutwilliger Zerstörung von Eigentum schützen kann.
Unter Sachbeschädigung versteht man die vorsätzliche oder mutwillige Zerstörung, Beschädigung oder Verunstaltung von fremdem Eigentum. Häufige Beispiele sind zerkratzter Autolack, aufgestochene Reifen, Graffiti an Mauern und Zäunen oder Schäden durch Pyrotechnik.
Präventionsmaßnahmen der Polizei
Die Polizei empfiehlt bei wiederholten Vorfällen an denselben Orten die Installation von Videoüberwachung oder Beleuchtungsmaßnahmen, eventuell kombiniert mit Bewegungsmeldern. Fahrzeuge sollten nach Möglichkeit in Garagen und Fahrräder in abgeschlossenen Räumen abgestellt werden – je weniger sichtbare Angriffsfläche, desto besser. Vor allem gilt dies vor Großereignissen wie Musikfestivals, Fußballspielen oder zu Silvester.
Zudem rät die Polizei, mit Kindern über die Konsequenzen einer solchen Straftat zu sprechen.
Rechtliche Folgen und Strafbarkeit
Sachbeschädigung ist strafbar und kann zu empfindlichen Strafen sowie einer Vormerkung im Leumund führen. Brauchtumspflege stellt keine Rechtfertigung für die Beschädigung fremden Eigentums dar. Bei sehr hohem Sachschaden oder Schäden an religiösen, wissenschaftlichen, kulturellen Einrichtungen oder kritischer Infrastruktur handelt es sich um Schwere Sachbeschädigung.
Vorgehen im Schadensfall
Im Schadensfall sollte Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Sind Täterinnen oder Täter noch anwesend oder gerade geflüchtet, ist sofort der Notruf unter 133 zu verständigen. Die Sachbeschädigung sollte dokumentiert werden, am besten mit Lichtbildern.
Die Informationen stammen von der Initiative GEMEINSAM.SICHER der Gemeinde Forchtenstein.
Quelle: https://www.forchtenstein.at/gemeinsam-sicher-gegen-sachbeschaedigung
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