Polizist nach Häftlingsverwechslung bestraft

Ein Beamter des Polizeianhaltezentrum Linz hat im März 2025 den falschen Häftling freigelassen. Nun wurde er disziplinarrechtlich zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, so der ORF.
Im März 2025 kam es im Polizeianhaltezentrum Linz zu einer folgenschweren Verwechslung: Ein Polizist entließ aufgrund einer Namensgleichheit den falschen Häftling. Der Beamte hatte lediglich Vor- und Nachnamen der beiden Männer verglichen, das Geburtsdatum jedoch nicht abgeglichen. Bekannt wurde der Vorfall Ende September 2025.
Unerlaubte Kennzeichenabfragen aufgedeckt
Im Zuge des Disziplinarverfahrens gegen den Polizisten kamen weitere Verfehlungen ans Licht. Der Mann hatte zweimal ohne dienstlichen Grund Kennzeichenabfragen im Behördensystem durchgeführt.
Vor der Disziplinarkommission zeigte sich der Beamte geständig. Die Verwechslung tue ihm leid, er mache sich noch immer Vorwürfe. Die Kennzeichenabfragen habe er unter anderem für seine Freundin nach einem Verkehrsunfall vorgenommen, um an Versicherungsdaten zu gelangen.
Mehrere Dienstpflichtverletzungen festgestellt
Die Disziplinarkommission stellte mehrere teils schwere Dienstpflichtverletzungen fest. Der Polizist muss eine Geldstrafe von 6.000 Euro sowie 500 Euro Verfahrenskosten bezahlen.
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