Polling im Innkreis führt duale Zustellung ein
Die oberösterreichische Gemeinde Polling im Innkreis ermöglicht seit August 2024 die elektronische Zustellung von Gemeindepost. Bürgerinnen und Bürger können Vorschreibungen und Bescheide per E-Mail erhalten.
Die Gemeinde Polling im Innkreis bietet seit August 2024 einen neuen Service an: Gemeindeschriftstücke wie Vorschreibungen können nun elektronisch zugestellt werden. Das System funktioniert nach dem Prinzip der dualen Zustellung.
Dabei werden Dokumente entweder per E-Mail oder wie bisher auf dem Postweg über eine zentrale Stelle verschickt. Wird eine per E-Mail versandte Rechnung nicht innerhalb von 21 Tagen geöffnet, startet automatisch die postalische Zustellung. So soll sichergestellt werden, dass jedes Schriftstück den Empfänger erreicht.
Empfänger können die Dokumente auf dem eigenen Computer speichern oder ausdrucken. In der ersten Phase werden vor allem Vorschreibungen der Gemeindeabgaben und Grundsteuerbescheide elektronisch zugestellt. Später soll das Angebot auf weitere Aussendungen ausgeweitet werden.
Einverständnis erforderlich
Für die elektronische Zustellung ist das Einverständnis der Bürgerinnen und Bürger zwingend notwendig. Wer keine E-Mail-Adresse bekannt gibt, erhält die Schriftstücke weiterhin in Papierform. Der Service ist kostenlos.
Personen, die bereits das digitale Postfach für behördliche Zustellungen über ID-Austria oder das Unternehmensserviceportal nutzen, bekommen die Vorschreibungen automatisch an die dort hinterlegte E-Mail-Adresse zugesandt.
Anmeldung über Einwilligungserklärung
Die Gemeinde nennt als Vorteile eine einfache Anwendung, schnellere Information, ortsunabhängigen Zugriff und die Reduktion der Papierflut. Interessierte können die Einwilligungserklärung auf der Website der Gemeinde herunterladen und per E-Mail an gemeinde@polling-innkreis.ooe.gv.at senden oder am Gemeindeamt abgeben.
Quelle: https://www.polling-innkreis.ooe.gv.at/Duale_Zustellung
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