Poolwasser darf nicht in den Kanal eingeleitet werden

Mona HopfingerMona Hopfinger
Schwimmbecken mit blauen Mosaikfliesen, Metallleiter und Holzdeck, umgeben von Bäumen.
© sandl.gem2go.page

Wer seinen Pool für den Winter entleert, muss das Wasser anderweitig entsorgen. Die Einleitung in die öffentliche Kanalisation ist laut Kanalordnung verboten, da chemisch belastetes Wasser die Kläranlage beeinträchtigt.

Viele Poolbesitzer nutzen die kühleren Tage, um ihr Schwimmbecken winterfest zu machen oder zu leeren. Dabei ist jedoch zu beachten: Das Einleiten von Poolwasser in die öffentliche Kanalisation ist verboten. Die Kanalordnung untersagt dies ausdrücklich.

Belastung für Kläranlage und Umwelt

Der Grund für das Verbot liegt in der Funktionsfähigkeit der kommunalen Infrastruktur. Abwässer dürfen weder die Kanalanlagen stören noch die Abwasserbehandlung in der Kläranlage beeinträchtigen oder Gewässer nachteilig beeinflussen.

Wird eine große Menge Poolwasser schlagartig entleert, belastet dies die Reinigungsprozesse der Kläranlage erheblich. Besonders problematisch ist dabei, dass das Wasser häufig noch chemische Zusätze enthält, die eine Gefahr für die Umwelt darstellen.

Alternative Nutzung als Gießwasser

Das Poolwasser muss jedoch nicht ungenutzt entsorgt werden. Mit wenigen Schritten lässt es sich als Gießwasser für den Garten verwenden:

  • Nach der letzten Chlorung sollte das Wasser einige Tage im Becken stehen bleiben.
  • Mit einem handelsüblichen Messstreifen kann geprüft werden, ob sich das Chlor vollständig verflüchtigt hat.
  • Sobald kein Chlor mehr nachweisbar ist, kann das Wasser bedenkenlos zur Gartenbewässerung genutzt werden.

Die Gemeinde appelliert an Poolbesitzer, durch die richtige Entsorgung zum Schutz der Umwelt und der kommunalen Infrastruktur beizutragen.

Quelle: https://sandl.gem2go.page/Wichtige_Information_Poolwaesser_gehoeren_nicht_in_den_Kanal

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