Poolwasser entsorgen: Diese Regeln gelten in Österreich
Mit dem Ende der Badesaison stellt sich für Poolbesitzer die Frage der richtigen Entsorgung. Schwimmbadabwässer enthalten Chemikalien und können das Grundwasser gefährden. Ein Merkblatt klärt über die wichtigsten Vorschriften auf.
Die Poolsaison geht zu Ende, und viele Besitzer privater Schwimmbäder stehen vor der Frage, wie sie das Wasser umwelt- und rechtskonform ablassen können. Schwimmbadabwässer enthalten Chemikalien, die bei falscher Entsorgung das Grundwasser belasten können. Ein aktuelles Merkblatt fasst die wichtigsten Regeln für private Pools bis etwa 50 Kubikmeter zusammen.
Beckenwasser im Garten versickern lassen – aber nur unter Bedingungen
Das flächige Verrieseln im eigenen Garten ist grundsätzlich erlaubt, wenn das Wasser nach der letzten Chlorung mindestens 48 Stunden gestanden hat. Der Aktivchlorgehalt muss dabei unter 0,05 Milligramm pro Liter liegen. Wichtig: Das Wasser darf nicht auf Nachbargrundstücke fließen.
Anders sieht es bei Spezialfällen aus: Wässer mit Überwinterungsmitteln, Algiziden wie Kupfer- oder Silbersalzen oder Solewässer mit mehr als 300 Gramm Salz pro Kubikmeter dürfen niemals versickert werden. Sie müssen in den Schmutz- oder Mischwasserkanal eingeleitet werden.
Filterrückspülung gehört zwingend in den Kanal
Filterrückspülwässer und Beckenreinigungswässer weisen hohe Konzentrationen an Chemikalien und Schmutzstoffen auf und müssen daher verpflichtend in den Schmutz- oder Mischwasserkanal – oder nach Rücksprache in die eigene Kleinkläranlage – abgeleitet werden. Wer saure Reinigungsmittel einsetzt, muss die Abwässer vor der Ableitung neutralisieren.
Was streng verboten ist
Mehrere Entsorgungswege sind ausdrücklich untersagt:
Punktuelle Versickerung in Sickerschächten: Sie zieht eine unzulässige Grundwasserverschmutzung nach sich.
Ableitung im Trinkwasserschutzgebiet: Im Einzugsbereich von Hausbrunnen gilt auch für das flächige Versickern ein Verbot.
Entsorgung auf öffentlichen Straßen: Das Ableiten von Poolwasser auf Straßen verstößt gegen straßenrechtliche Bestimmungen.
Chemikalienreste im Kanal: Unverbrauchte Poolchemikalien sind kostenlos im Altstoffsammelzentrum abzugeben.
Haftung bei unsachgemäßer Entsorgung
Wer durch falsche Entsorgung das Grundwasser oder Grundstücke der Nachbarn verschmutzt, haftet persönlich für den entstandenen Schaden und die Folgekosten. Dies ist in Paragraf 32 des Wasserrechtsgesetzes und im ABGB geregelt.
Bei Fragen oder Unklarheiten wird empfohlen, sich vor dem Ausleiten an das Gemeindeamt oder das Kanalisationsunternehmen zu wenden. Ein detailliertes Merkblatt zur Entsorgung von Schwimmbadwässern steht zur Verfügung.
Quelle: https://www.ternberg.at/Schwimmbadwasser_richtig_entsorgen
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