Poolwasser richtig entsorgen: Was im Herbst zu beachten ist

Wer sein Schwimmbecken nach der Badesaison entleert, muss einige Regeln beachten. Das Wasser darf nicht einfach in den Kanal oder auf fremde Grundstücke geleitet werden – eine falsche Entsorgung kann Umwelt und Anlagen schädigen.
Wenn die Badesaison endet, werden zahlreiche private Schwimmbecken geleert. Dabei ist Vorsicht geboten: Schwimmbadwasser darf weder in die Kanalisation noch auf fremde Grundstücke abgeleitet werden. Eine falsche Entsorgung kann Gewässer, Böden und technische Anlagen belasten.
Einleitung in den Kanal oft verboten
Wurde das Becken über eine Subuhr für den Garten befüllt, ist eine Einleitung in den Kanal nicht gestattet. Stattdessen ist eine breitflächige Verrieselung auf der eigenen Grünfläche möglich.
Vor der Entleerung muss die Wasseraufbereitung gestoppt werden, damit sich das enthaltene Chlor ausreichend abbauen kann. Erst wenn das Wasser weitgehend chlorfrei ist, darf es kontrolliert versickert oder auf der eigenen Grünfläche verteilt werden – vorausgesetzt, es entstehen keine Beeinträchtigungen für Nachbargrundstücke, Straßen oder Gewässer.
Chlorhaltiges Poolwasser darf keinesfalls in die Oberflächenentwässerung, Bäche oder Regenwasserkanäle eingeleitet werden.
Schwimmbiotope als Alternative
Ein Biotop oder Schwimmteich stellt eine natürliche Alternative zum klassischen Pool dar. Bei der Abwasserentsorgung ergeben sich hier kaum Schwierigkeiten, da in der Regel keine Chemikalien zum Einsatz kommen.
Quelle: https://www.munderfing.at/aktuelles/entsorgung-von-schwimmbadabwaessern-im-herbst
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