Premstätten zahlt 150 Euro Heizkostenzuschuss

Die Marktgemeinde Premstätten unterstützt Haushalte mit einem eigenen Heizkostenzuschuss. Zusätzlich zur Landesförderung gibt es eine Einmalzahlung von 150 Euro für die Heizperiode 2026/2027.
Die Marktgemeinde Premstätten gewährt für die Heizperiode 2026/2027 einen eigenen Zuschuss zu den Heizkosten. Die Förderung kommt zusätzlich zum Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark zur Auszahlung. Pro Haushalt ist ein Antrag möglich, die Unterstützung beträgt einmalig 150 Euro für alle Arten von Heizungsanlagen.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Antragsberechtigt sind Personen, die seit mindestens fünf Jahren durchgehend mit Hauptwohnsitz in der Steiermark gemeldet sind. Zusätzlich muss der Hauptwohnsitz seit mindestens zwölf Monaten in der Marktgemeinde Premstätten bestehen – gerechnet ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.
Leben weitere Personen im Haushalt, die für die Berechnung der Fördergrenzen relevant sind, müssen auch diese seit mindestens zwölf Monaten mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sein.
Einkommensgrenzen und Einschleifregelung
Die Einkommensgrenzen orientieren sich an den Richtlinien des Landes Steiermark: Für Ein-Personen-Haushalte liegt die Grenze bei 1.827 Euro, für Ehepaare oder Haushaltsgemeinschaften bei 2.741 Euro. Für jedes im Haushalt lebende Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, erhöht sich die Grenze um 548 Euro.
Wird die Einkommensgrenze überschritten, greift eine Einschleifregelung: Liegt das Einkommen maximal 5 Prozent über der Grenze, wird der übersteigende Betrag von den 150 Euro abgezogen. Bei einer Überschreitung um mehr als 5 Prozent entfällt der Anspruch auf die Förderung.
Bis zur Einkommensgrenze laut Richtlinien wird der Zuschuss in voller Höhe ausbezahlt.
Besonderheiten bei der Antragstellung
Der Zuschuss der Marktgemeinde wird auch dann gewährt, wenn Anspruch auf Wohnunterstützung besteht. Ebenso können Personen mit Nebenwohnsitzmeldungen bei der Antragstellerin oder beim Antragsteller die Förderung erhalten.
Für den Antrag sind folgende Unterlagen erforderlich: ein amtlicher Lichtbildausweis, Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen, die Heizkostenrechnung samt Zahlungsbeleg sowie Kontodaten für die Überweisung.
Frist und Einreichung
Anträge können ausschließlich persönlich im Rathaus Premstätten während der Parteienverkehrszeiten eingereicht werden: Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr, Dienstag von 7 bis 12 Uhr sowie Donnerstag von 14 bis 18 Uhr. Die Antragsfrist endet am 26. Februar 2027.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Heizkostenzuschusses besteht nicht.
Quelle: https://www.premstaetten.gv.at/heizkostenzuschuss-der-marktgemeinde-premstaetten
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