Presserat rügt fehlende Kennzeichnung von KI-Bild

Der Presserat hat einen Verstoß gegen den Ehrenkodex festgestellt, weil ein KI-generiertes Bild in einem Artikel auf „meinbezirk.at/villach“ als „Foto“ bezeichnet wurde. Das Bild zeigte Windräder und Waldrodung in düsteren Farben.
Der Senat 3 des Presserats hat entschieden, dass ein Beitrag über Windenergie auf „meinbezirk.at/villach“ gegen die Punkte 2.1 und 3.3 des Ehrenkodex für die österreichische Presse verstößt. Betroffen sind die Grundsätze zu Gewissenhaftigkeit und Korrektheit sowie zu Fotomontagen.
In dem Artikel mit dem Titel „Wind und Sonne schicken hohe Rechnung“ wurde der Wirtschaftsexperte Norbert Wohlgemuth zu Windenergie und deren Nachteilen befragt. Das beigefügte Bild stammte von der Initiative „ja-zu-kaernten.at“ und zeigte einen gerodeten Wald mit Maschinen sowie zahlreiche Windräder auf Bergen im Hintergrund. Die Darstellung war in dunklen Tönen gehalten.
Das Bild wurde offenkundig mit Künstlicher Intelligenz erstellt – ein Windrad hatte nur zwei Rotorblätter, ein anderes vier. Auch die Ausformung der Maschinen deutete eindeutig darauf hin. Ein Leser bemängelte, dass nicht darauf hingewiesen wurde, dass es sich um ein KI-Bild handelt.
Medieninhaberin sah keine Kennzeichnungspflicht
Der Rechtsanwalt der Medieninhaberin argumentierte schriftlich, dass eine Kennzeichnung nur dann erforderlich sei, wenn Leserinnen und Leser das KI-generierte Foto als real auffassen würden. Im vorliegenden Fall sei jedoch klar erkennbar gewesen, dass es sich um kein reales Foto handle.
Das Bildmaterial sei zudem nicht von der Medieninhaberin selbst mittels KI hergestellt worden, sondern stamme von der im Artikel angegebenen Bildquelle. Der Autor erklärte in der mündlichen Verhandlung, er habe das Bild von einer Bürgerinitiative zugespielt bekommen. Ihm sei bewusst gewesen, dass es sich nicht um ein reales Bild handle.
Zur Kennzeichnung als „Foto“ führte der Autor aus, dass man Bilder in der Print- und Onlineversion immer mit der Quelle „Foto“ kennzeichnen würde, unabhängig davon, ob es sich um ein Profilbild oder ein KI-Bild handle.
Senat sieht Irreführung der Leserschaft
Der Senat hält fest, dass Gewissenhaftigkeit und Korrektheit bei Recherche und Wiedergabe von Nachrichten oberste Verpflichtung von Journalistinnen und Journalisten sind. Diese Vorgabe schließe ein, dass Informationen im erforderlichen Kontext gekennzeichnet und wiedergegeben werden.
Der Senat sieht es kritisch, dass der Autor im Wissen um die Natur des Bildes eine Kennzeichnung als „Foto“ gewählt hat. Das Thema Windkraftanlagen sei gesellschaftlich umstritten, in Kärnten habe es dazu eine knappe Volksbefragung gegeben. Umso mehr sei ein erhöhtes Maß an Gewissenhaftigkeit erforderlich.
Das düster wirkende Bild mit dem gerodeten Wald und den Windrädern im Hintergrund erzeuge eine negative Stimmung in Bezug auf Windkraft. Das Bild sei dem Redakteur von einer Anti-Windkraft-Initiative zur Verfügung gestellt worden, was auch in der Bildquellenangabe ausgewiesen wurde.
Da es sich um keine dokumentarische Aufnahme handle, sei die Bezeichnung „Foto“ für Leserinnen und Leser irreführend. Dieser Hinweis deute zu Unrecht auf ein reales Bild hin. Der Senat sieht einen Verstoß gegen Punkt 2.1 des Ehrenkodex.
Der Senat weist außerdem auf Punkt 3.3 des Ehrenkodex hin, der auch auf KI-generierte beziehungsweise KI-bearbeitete Bilder anwendbar ist: „Fotomontagen und Bildbearbeitungen, die von flüchtigen Leserinnen und Lesern als dokumentarische Abbildungen aufgefasst werden, müssen deutlich als Montagen oder Bearbeitungen kenntlich gemacht werden.“
KI-generierte Bilder sollten als solche gekennzeichnet werden. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass künstlich erzeugte Bilder die Wirklichkeit abbilden.
Das Verfahren wurde vom Senat 3 des Presserats aufgrund einer Mitteilung eines Lesers durchgeführt. Die Medieninhaberin von „meinbezirk.at/villach“, die RMK Regionalmedien Kärnten GmbH, hatte am Verfahren teilgenommen und die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats anerkannt.
Quelle: OTS
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