Privater Stromhandel ab Oktober in Österreich möglich

Besitzer von Photovoltaikanlagen können überschüssigen Strom ab Oktober direkt an andere Personen verkaufen oder verschenken. Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz ermöglicht erstmals den Stromhandel ohne Gründung einer Energiegemeinschaft.
Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, kann ab Oktober 2026 selbst produzierten Strom direkt mit anderen Personen teilen oder verkaufen. Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) macht dies erstmals möglich, ohne dass dafür eine Energiegemeinschaft gegründet werden muss. Die Regelung tritt mit 1. Oktober 2026 in Kraft, die praktische Umsetzung ist ab 5. Oktober 2026 möglich.
Stephan Pernkopf, Landeshauptmann-Stellvertreter von Niederösterreich, sieht darin einen Vorteil für die Eigenversorgung. Der selbst erzeugte Strom könne nun einfacher dort genutzt werden, wo er gebraucht werde – in der eigenen Familie, beim Nachbarn oder in Nebengebäuden. Dies stärke die Unabhängigkeit der Menschen und führe zu günstigeren Stromkosten.
So funktioniert der Peer-to-Peer-Stromaustausch
Der sogenannte Peer-to-Peer-Stromaustausch ermöglicht es, überschüssigen Strom aus der eigenen PV-Anlage direkt an andere Personen weiterzugeben. Herbert Greisberger, Geschäftsführer der NÖ Energie- und Umweltagentur, erklärt das Prinzip: Statt den überschüssigen Strom an die ÖMAG oder einen Energieversorger zu verkaufen, kann dieser künftig direkt mit einer anderen Person vertraglich geteilt werden. Der Strom kann dabei verschenkt oder zu einem vereinbarten Preis weitergegeben werden.
Der wesentliche Unterschied zu bisherigen Energiegemeinschaften: Für einen Peer-to-Peer-Vertrag muss keine eigene juristische Person wie ein Verein oder eine Genossenschaft gegründet werden. Die gemeinsame Nutzung wird stattdessen vertraglich zwischen den Beteiligten geregelt.
Anwendungsmöglichkeiten für Haushalte und Unternehmen
Die neue Regelung eröffnet verschiedene Nutzungsszenarien: Familien können selbst erzeugten Strom zwischen verschiedenen Haushalten teilen, Nachbarn können überschüssigen PV-Strom untereinander nutzen, oder ein Haushalt kann seinen Solarstrom direkt an eine andere Person weitergeben. Auch Unternehmen, Landwirtschaften und Gemeinden können solche Modelle nutzen.
Wer eine PV-Anlage auf seinem Hauptwohnsitz hat und einen weiteren Wohnsitz oder ein anderes Gebäude besitzt, kann den selbst erzeugten Strom künftig auch dorthin weitergeben – quasi an sich selbst. Der Solarstrom kann damit dort genutzt werden, wo er gerade benötigt wird.
Greisberger sieht in der Neuregelung keine Konkurrenz zu Energiegemeinschaften, sondern eine Ergänzung. Stromhandel im Kleinen werde damit erstmals für viele Menschen wesentlich einfacher. In Niederösterreich gibt es mittlerweile mehr als 120.000 Teilnehmende an der gemeinsamen Energienutzung – mehr als in jedem anderen Bundesland.
Einschränkungen in der Startphase
Zum Start gilt eine wichtige Einschränkung: Die beteiligten Zählpunkte müssen beim selben Netzbetreiber liegen. Eine Umsetzung über mehrere Netzgebiete hinweg soll ab April 2027 möglich sein. Auch beim Netzpreis gibt es eine Übergangsphase: Die neuen vergünstigten Netzentgelte für P2P-Modelle für den lokalen und regionalen Bereich kommen nach aktuellem Stand erst ab 1. Jänner 2027 zur Anwendung.
Die Energieberatung Niederösterreich beantwortet Fragen zu den Neuerungen kostenlos am Telefon oder per E-Mail. Die Energie- und Umweltagentur NÖ bietet am 12. Oktober um 16.30 Uhr ein kostenloses Online-Webinar an. Musterverträge stehen zum Download bereit.
Weitere Informationen und Musterverträge: https://www.energie-noe.at/peer-to-peer
Anmeldung zum Webinar: https://www.enu.at/termine/9696/
Quelle: OTS
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