Privatkonkurs: Fünf Jahre statt drei sorgen für Kritik

Pia ProdingerPia Prodinger
© Mit KI (Gemini) generiert

Die Verlängerung der Privatkonkursdauer von drei auf fünf Jahre stößt bei Schuldenberatungen auf Widerstand. Fast 500 Menschen in der Steiermark befanden sich heuer bereits im Privatkonkurs, so der ORF.

Seit kurzem gilt wieder die ursprüngliche Regelung, wonach Privatpersonen erst nach fünf Jahren schuldenfrei werden können. In den vergangenen Jahren war diese Frist auf drei Jahre verkürzt worden. Die Rückkehr zur längeren Dauer wird von Schuldenberatungen kritisiert.

Besonders in der Steiermark zeigt sich die Problematik: Zahlreiche Betroffene haben Mühe, über einen Zeitraum von fünf Jahren am Existenzminimum zu leben. Allein in diesem Jahr befanden sich bereits fast 500 Menschen in der Steiermark im Privatkonkurs.

Ein zentraler Kritikpunkt ist die unterschiedliche Behandlung von Privatpersonen und Unternehmen. Während Privatpersonen nun wieder fünf Jahre warten müssen, können Unternehmerinnen und Unternehmer weiterhin nach drei Jahren schuldenfrei werden. Diese Ungleichbehandlung wird als problematisch angesehen.

Kreditschützer sehen Vorteile für Gläubiger

Der Kreditschutzverband (KSV) bewertet die längere Rückzahlungsfrist hingegen positiv. Aus Sicht der Kreditschützer profitieren Gläubigerinnen und Gläubiger von der Regelung, da sie dadurch rund 31 Prozent mehr Geld erhalten.

Karl-Heinz Götze, Insolvenzleiter bei KSV Österreich, begründet die unterschiedliche Behandlung mit der wirtschaftlichen Rolle und Verantwortung von Unternehmen. Die frühere dreijährige Regelung habe keinen deutlichen Anstieg von Privatkonkursen bewirkt. Dass vor dem Ende der Sonderregelung vermehrt Anträge gestellt wurden, um die kürzere Frist noch zu nutzen, sei jedoch nachvollziehbar.

Quelle: https://steiermark.orf.at/stories/3363584/

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