Projektgrundstück mit Baubewilligung in Klagenfurt wird versteigert

In Klagenfurt am Wörthersee soll ein 4.359 m² großes Grundstück mit fertiger Reihenhausplanung versteigert werden. Der Schätzwert und das geringste Gebot liegen bei jeweils 1.000.000 Euro.
Eine Reihenhausanlage ist bereits geplant, die Baubewilligung liegt aufrecht vor: Das Grundstück an der Pulverturmstraße 30A - 30M in 9020 Klagenfurt am Wörthersee soll versteigert werden. Auf dem ebenen Areal sind außerdem bereits ein Erdwall, eine Schallschutzwand und der Aushub für einen der Baukörper errichtet.
Die Liegenschaft ist 4.359 m² groß und als bebaubare Liegenschaft mit Projektplanung ausgewiesen. Vorgesehen sind zwei Baukörper: Bauteil 01 soll neun Wohneinheiten umfassen, Bauteil 2 weitere vier. Alle Einheiten sind mit Keller geplant. Pro Einheit sollen außerdem zwei Carports entstehen, zusätzlich ist eine gemeinschaftliche Photovoltaikanlage vorgesehen.
Die Liegenschaft ist im Grundbuch 72172 St. Peter bei Ebenthal unter der EZ 50, Grundstücksnr. 205/2 und B-LNR 4 eingetragen.
Wert und Termin der Versteigerung
Der Schätzwert beträgt 1.000.000 Euro. Auch das geringste Gebot liegt bei 1.000.000 Euro. Als Vadium, also als Sicherheitsleistung für die Teilnahme, sind 100.000 Euro zu hinterlegen.
Die Versteigerung findet am 25. November 2026 um 10.30 Uhr im Saal E17 im Erdgeschoss des Bezirksgerichts (BG) Klagenfurt (721) statt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 7 E 30/26d geführt.
Weitere Unterlagen zur Liegenschaft:
- Kurzgutachten Grundstück mit Projektplanung
- Langgutachten (PDF)
- Anlage A Bewilligungen (PDF)
- Anlage B Pläne (PDF)
- Anlage C - Schallschutzwand (PDF)
- Anlage D Teilbebauungsplan (PDF)
- Anlage E Brandschutz (PDF)
- Anlage F Dienstbarkeitsvertrag (PDF)
- Anlage G Energieausweis (PDF)
- Anlage H Statik (PDF)
- Anlage I Baubeschreibung (PDF)
- Anlage J Technischer Bericht (PDF)
- Anlage K Abgabenrückstände (PDF)
- Anlage L Bau- u. Ausstattungsb (PDF)
- Anlage M Einheitswert (PDF)
- Lageplan (Bild)
- Grundriss (Bild)
- Grundriss (Bild)
- Grundriss (Bild)
Versteigerungen können kurzfristig abgesagt werden, wenn es zu einer außergerichtlichen Lösung kommt. Interessierte können sich kurz vor dem Termin auf edikte.justiz.gv.at informieren.




Quelle: Ediktsdatei der Justiz — Originaleintrag ansehen
Dieser Beitrag wurde mit Hilfe von KI erstellt.
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