Prozess in Klagenfurt: Bruder soll Schwester gefesselt haben

Ein 29-Jähriger musste sich am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen Freiheitsentziehung verantworten. Er soll seine psychisch kranke Schwester über 20 Stunden festgehalten und ihr Koranverse vorgespielt haben. Der Mann bestritt die Vorwürfe.
Am Landesgericht Klagenfurt musste sich am Montag ein 29-jähriger Mann wegen des Vorwurfs der Freiheitsentziehung verantworten. Laut Anklage soll er seine 27-jährige Schwester, die sich in einer akuten psychischen Ausnahmesituation befunden haben soll, über mehr als 20 Stunden festgehalten haben. Dabei habe er sie gefesselt, geknebelt und ihr über Stunden ein Video mit Koranversen abgespielt. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe und erklärte, auf Wunsch seiner Schwester gehandelt zu haben. Das Verfahren wurde vertagt.
Schwester leidet laut Anklage an paranoider Schizophrenie
Staatsanwältin Sandra Agnoli führte aus, dass die 27-Jährige ebenso wie weitere Familienmitglieder an paranoider Schizophrenie leide. Die Erkrankung äußere sich unter anderem durch Stimmenhören und schwere Halluzinationen. Die Frau glaube demnach, in Angehörigen Dämonen zu erkennen, die sie töten müsse. Aufgrund mangelnder Krankheitseinsicht habe sie ihre Medikamente wiederholt abgesetzt.
An jenem Tag im Mai soll die Frau gegenüber Familienangehörigen aggressiv geworden sein. Daraufhin habe der Vater die Rettung verständigen wollen. Laut Anklage entschied sich der Bruder jedoch für ein anderes Vorgehen. Er soll seine Schwester mit einer Katzenleine und einem Gürtel fixiert sowie ihren Mund mit Klebeband verschlossen haben, um Spucken und Beißen zu verhindern. Zudem habe er ihr wiederholt ein rund eineinhalbstündiges Video mit Koranversen vorgespielt.
Erst am darauffolgenden Tag sei die Rettung verständigt worden. Der Angeklagte habe die Polizei laut Staatsanwaltschaft zunächst nicht in die Wohnung lassen wollen. Als die Beamten schließlich eintrafen, sei das Bett der Frau voller Urin gewesen. Agnoli betonte, dass eine Person mit dieser Diagnose nicht selbst über eine geeignete Behandlung entscheiden könne. Exorzismusähnliche Maßnahmen seien bei psychisch erkrankten Menschen kein angemessener Umgang mit der Erkrankung.
Angeklagter weist Vorwürfe zurück
Der aus der Untersuchungshaft vorgeführte Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. In seiner Aussage schilderte er die Belastungen, die die psychische Erkrankung seiner Schwester für die Familie mit sich bringe. Er habe bereits befürchtet, dass sich der Zustand verschlechtern würde, nachdem sie ihre Medikamente nicht mehr eingenommen habe.
Nach seinen Angaben habe die Schwester gefastet, Koranverse rezitiert, häufig geweint und schließlich versucht, vom Balkon zu springen. Weil sie heiraten wollte und Angst vor einer Einweisung gehabt habe, habe er ihrem Wunsch entsprochen und keine Rettung verständigt.
Der 29-Jährige betonte, nichts sei gegen den Willen seiner Schwester geschehen. Er habe lediglich verhindern wollen, dass sie sich selbst gefährde. Eine Dämonenaustreibung habe es nicht gegeben. Verteidiger Philip Tschernitz argumentierte, dass ein Strafausschließungsgrund vorliegen könne, weil die Schwester die Maßnahmen selbst verlangt habe. Diese bestätigte als Zeugin, ihren Bruder um Hilfe gebeten zu haben.
Polizist schildert Einsatz anders
Ein als Zeuge geladener Polizist beschrieb die Situation vor Ort deutlich anders. Als die Einsatzkräfte eintrafen, habe der Vater die Tochter, die einen Motorradhelm getragen und ihren Kopf gegen Gegenstände geschlagen habe, auf dem Bett festgehalten.
Die Frau habe sich nach Einschätzung des Beamten in einer schweren psychischen Ausnahmesituation befunden. Sie habe erklärt, Vater und Bruder hätten sie in der Nacht auch gewürgt, was ihrer Ansicht nach jedoch gerechtfertigt gewesen sei, weil es Gott so gewollt habe. Zudem sei den Polizisten von Familienmitgliedern mitgeteilt worden, Gott werde sie für ihr Verhalten bestrafen.
Hilfsangebote
Frauen, die von Gewalt betroffen sind, erhalten Unterstützung bei der Frauen-Helpline unter 0800 222 555 sowie unter www.frauenhelpline.at. Hilfe bieten außerdem die Autonomen Österreichischen Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at, das Gewaltschutzzentrum Kärnten unter 0463 590 290 und www.gsz-ktn.at, das Frauenreferat Kärnten sowie der 24-Stunden-Frauennotruf unter 01 71719. In Notfällen ist die Polizei unter 133 erreichbar.
Menschen mit Suizidgedanken und deren Angehörige finden Informationen und Unterstützung auf dem Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums unter www.suizid-praevention.gv.at. Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr kostenlos unter 142 erreichbar. Spezielle Informationen für Jugendliche bietet die Plattform www.bittelebe.at.
Quelle: APA
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