Prozess in Leoben: Mutter tötete elfjährigen Sohn

Eine 40-Jährige muss sich am Landesgericht Leoben wegen Mordes an ihrem elfjährigen Sohn verantworten. Die Frau hatte den Buben im Jänner mit Messerstichen getötet. Vor Gericht gestand sie die Tat und gab an, Stimmen gehört zu haben.
Am Montag begann am Landesgericht Leoben der Prozess gegen eine 40-jährige Frau, die ihren elfjährigen Sohn getötet haben soll. Die Angeklagte hatte den Buben am 30. Jänner in ihrer Wohnung mit mehreren Messern im Hals- und Brustbereich verletzt. Danach fügte sie sich selbst Verletzungen zu und alarmierte die Rettung. Für das Kind kam jede Hilfe zu spät.
Die gebürtige Wienerin gestand die Tat vor Gericht. Sie habe Stimmen gehört und ihr Kind vor „bösen Mächten“ schützen wollen, erklärte sie. Laut zwei psychiatrischen Gutachten war die Frau zum Tatzeitpunkt jedoch zurechnungsfähig.
Staatsanwältin: „Sie war's“
Staatsanwältin Viktoria Steinegger warnte die Geschworenen vor den Schilderungen des „schrecklichen Verbrechens“. Sie müsse ihnen die „volle Wahrheit antun“, auch wenn dies keine leichte Kost sei. Die Anklägerin betonte, dass die Beschuldigte geständig sei und alle Beweise auf ihre Täterschaft hindeuteten. „Sie war's“, daran bestehe kein Zweifel.
Als Motiv habe die Angeklagte nach der Tat Angst vor einem „satanischen Kult“ angegeben, der ihr und ihrem Sohn etwas antun wollte. Steinegger räumte ein, dass viele Menschen glauben könnten, jemand der so etwas tue, müsse psychisch krank sein. „Aber nicht jeder Schwerstverbrecher ist psychisch krank“, sagte die Staatsanwältin. Zwei Gutachten seien zum Schluss gekommen, dass die 40-Jährige keine schwerwiegende Erkrankung habe.
Verteidiger verweist auf Vorgeschichte
Der Verteidiger der Angeklagten bestätigte das Geständnis, stellte aber die Zurechnungsfähigkeit infrage. Man müsse die Vorgeschichte seiner Mandantin berücksichtigen. Zuletzt habe sie zwar ein „vorbildliches Leben“ geführt und als Schulassistentin gearbeitet. Davor sei sie jedoch viele Jahre lang schwer drogenabhängig gewesen und „Opfer schweren Missbrauchs, gleich wie ihr Sohn“.
Die Frau sei mehrmals in Therapie gewesen, teilweise stationär. Ihre Verschwörungstheorien seien immer stärker geworden, schilderte der Jurist. In den Tagen vor der Tat habe sich ihr psychischer Zustand weiter verschlechtert, sie habe auch selbst Suizidgedanken gehabt. Am 30. Jänner seien die Stimmen und „Gesänge“ so stark geworden, dass sie das Gefühl hatte, nicht mehr auf ihren Sohn aufpassen zu können. „Sie dachte, sie könne ihn durch die Ermordung vor den bösen Mächten schützen“, erklärte der Verteidiger.
„Habe ganz schnell zugestochen“
Die Angeklagte selbst gab an, sich schuldig zu fühlen und keine Strafmilderung zu wollen. Sie habe sich im Herbst davor „komplett verändert und entfremdet“. Sie habe die psychotische Vorstellung gehabt, dass jemand auf ihre Gedanken zugreife. „Ich habe Stimmen gehört, die mich und meinen Sohn in Gefahr brachten“, schilderte sie. Zum Arzt sei sie nicht gegangen, weil sie dachte, es handle sich um ein „spirituelles Problem“.
Ende Jänner habe sie einen starken Selbsttötungsdrang verspürt. Sie habe nicht mehr schlafen und essen können, nahm stark ab. Am Morgen der Tat habe sie das Gefühl gehabt, dass die „dunklen Mächte schon da“ seien und es keinen Ausweg mehr gebe. „Ich wusste, ich musste ihn schützen. Er kam aus dem Zimmer und ich habe ganz schnell zugestochen“, schilderte sie Richter Roman Weiß beinahe emotionslos.
Nach der Befragung der Angeklagten werden noch drei Gutachten erörtert. Danach müssen die Geschworenen entscheiden, ob die Frau für ihre Tat verantwortlich gemacht werden kann.
Quelle: APA
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