Prozess um Pflanzenextrakt-Infusionen erneut vertagt

Pia Prodinger
Polizistin mit Blaulicht auf einem Polizeiauto in Österreich
©APA/EVA MANHART (Symbolbild)

Ein Kärntner Mediziner muss sich wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten. Ihm wird vorgeworfen, Patienten mit unsachgemäßen Infusionen gefährdet zu haben. Am Freitag sagten ehemalige Patienten aus, die mit den Behandlungen zufrieden waren.

Vor Gericht in Klagenfurt haben mehrere frühere Patienten eines angeklagten Arztes ausgesagt. Sie berichteten von positiven Erfahrungen mit Infusionen aus Pflanzenextrakten und bestätigten, über mögliche Risiken informiert worden zu sein. Die Behandlungen hätten ihnen geholfen und ihr Immunsystem gestärkt, so die Zeugen. Das Verfahren wurde erneut verschoben.

Dem Mediziner wird zur Last gelegt, eine 14-jährige Krebspatientin grob fahrlässig getötet zu haben. Er soll sie mit Infusionen der Pflanze Katzenkralle behandelt und Heilsversprechungen gemacht haben, obwohl ein Tumor nicht abgeklärt gewesen sei. Ein weiterer Patient erlitt nach einer Infusion einen Herz- und Hirninfarkt und verstarb später. Tausende Menschen soll der Arzt mit den Infusionen behandelt und dadurch gefährdet haben. Der Angeklagte weist alle Vorwürfe zurück.

Weitere Zeugen und Gutachten nötig

Die Verhandlung wurde vertagt, weil zusätzliche Zeugen gehört werden sollen. Zudem müssen Sachverständige eine Argumentation des Angeklagten überprüfen. Dabei geht es um den Tod jenes Patienten, der Herz- und Hirninfarkt erlitt. Der Arzt hatte erklärt, ein Thrombus durch Schwebstoffe in einer intravenösen Infusion könne bis auf Ausnahmefälle keinen Herz- oder Hirninfarkt auslösen.

Staatsanwältin Ines Küttler kündigte eine Anpassung des Strafantrags an. Die auf einer Hochrechnung beruhende Zahl von 6.550 beziehe sich auf Behandlungen, nicht auf einzelne Patienten. Der Angeklagte selbst schätzt, zwischen 800 und 2.000 Menschen mit den Infusionen behandelt zu haben.

Patienten berichten von Erfolgen

„Er war noch ein Arzt, er hat sich Zeit genommen. Es tut mir sehr leid, dass ich die Infusionen jetzt nicht mehr bekomme“, sagte eine ältere Zeugin. Ein anderer Patient berichtete, der Arzt habe ihn mit einem „Biotensor“, einer Art Pendel, untersucht und ein Problem mit der Niere festgestellt. Ein Urologe habe daraufhin per Ultraschall ein Karzinom entdeckt.

Eine Zeugin erzählte, andere Ärzte hätten ihre krebskranke Mutter aufgegeben und ihr nur noch wenige Wochen gegeben. Die Mutter habe eine Chemotherapie abgelehnt und nur die Infusionen des Angeklagten gewollt. „Er hat gesagt, er wird das Beste geben, er könne nichts versprechen“, so die Zeugin. Die Mutter sei sechs Jahre später „an Altersschwäche“ gestorben. Sie selbst sei vom „Alchemisten“, der die Pflanzenextrakte herstellt, mit einem Biotensor untersucht worden. Dieser habe ihr die Wahl zwischen Spital oder Infusionen gegeben. „Ich hab die Infusionen genommen. Das war meine Entscheidung.“

Ein Steirer, der wegen einer Krebserkrankung jedes Mal nach Kärnten fuhr, sagte aus: „Durch die Infusionen hat der Krebs nicht gestreut. Wenn ich alternativ nichts gemacht hätte, wäre ich heute nicht da.“ Er habe anschließend Chemo- und Strahlentherapie erhalten. Der Angeklagte habe die Präparate mit dem Biotensor getestet. „Ein Versprechen, dass ich gesund werde, hat er sicher nie gegeben.“

Angeklagter verteidigt seine Methode

Der Angeklagte erläuterte seine Vorgehensweise. Er sei von Katzenkralle als Heilpflanze überzeugt und habe einen Weg gesucht, sie intravenös zu verabreichen, weil sie so besser wirke als oral. „Ein Apotheker hat mir Tipps gegeben. Ich habe alles an mir selbst ausprobiert“, so der Arzt. Bis auf den Mann mit Herz- und Hirninfarkt habe es nie Verträglichkeitsprobleme gegeben, und auch in diesem Fall bestreite er einen Zusammenhang.

Der „Off label“-Einsatz der sonst als Nahrungsergänzungsmittel verkauften Essenzen des „Alchemisten“ sei eine rechtliche „Grauzone“, aber nicht verboten, argumentierte der Angeklagte.

Quelle: APA

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