Prozess um Tod bei Geburt in Niederösterreich vertagt

Ein Mediziner steht in Krems wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht. Ein Baby starb im Mai 2025 nach einer Geburt in einem Spital. Der Prozess wurde am Donnerstag auf unbestimmte Zeit vertagt.
Am Landesgericht Krems wurde am Donnerstag ein Verfahren wegen grob fahrlässiger Tötung gegen einen 65-jährigen Arzt zum Auftakt vertagt. Die Verteidigung äußerte Bedenken gegen den vom Gericht bestellten medizinischen Sachverständigen. Die zuständige Einzelrichterin kündigte an, diese Zweifel zu prüfen.
Dem Mediziner wird vorgeworfen, im Mai 2025 in einem Krankenhaus einen Kaiserschnitt zu spät vorgenommen zu haben. Das Baby verstarb infolge der verzögerten Entbindung. Der Angeklagte wies die Anschuldigungen zurück und erklärte, er habe sich „an die geltenden Leitlinien gehalten“.
Staatsanwaltschaft sieht dringende Indikation
Die Staatsanwältin sprach in ihrem Eröffnungsvortrag von einem der „schwersten Schicksalsschläge, die werdende Eltern überhaupt treffen können“. Die schwangere Frau sei am 31. Mai des Vorjahres um 7.30 Uhr in die Klinik gekommen, nachdem Eröffnungswehen eingesetzt hätten.
Laut Anklage habe der behandelnde Arzt die medizinisch gebotene Ultraschalluntersuchung unterlassen. Trotz eines pathologischen CTG, ausbleibendem Geburtsfortschritt, vermindertem Fruchtwasser und einer Überschreitung des Geburtstermins um sieben Tage habe er gegen 10.30 Uhr keinen Kaiserschnitt durchgeführt. Der Eingriff sei erst ab kurz nach 14.00 Uhr erfolgt. Das Neugeborene starb an Sauerstoffmangel. Bereits Stunden vor dem Kaiserschnitt habe eine dringende Indikation bestanden, betonte die Staatsanwältin.
Angeklagter spricht von Tragödie
Der Mediziner bezeichnete den Fall als „Tragödie“. Er und seine Kollegen seien „eigentlich nur noch Zuschauer vom letzten Akt dieser Tragödie“ gewesen. Entgegen den Ausführungen im Gutachten hätten keine Eröffnungswehen vorgelegen. Sämtliche Vorwürfe des medizinischen Sachverständigen seien „falsch, einer nach dem anderen“. Er habe sich „vom Anfang bis zum Ende“ an die geltenden Leitlinien gehalten, so der 65-Jährige.
Zweifel am Sachverständigen
Die Verteidigerin zeigte sich überzeugt, dass der erfahrene Mediziner „von unzweifelhaftem Ruf“ vollkommen unschuldig sei. „Zig Sachverständige“ hätten ihr dies bestätigt. Den gerichtlich bestellten Gutachter sieht die Verteidigung als befangen an und stellte einen Ablehnungsantrag. „Dem Gutachten wird man nicht folgen können“, ergänzte Rechtsanwalt Josef Gallauner, der den Angeklagten ebenfalls vertritt.
Der Einzelrichterin wurde ein zivilgerichtliches Urteil vorgelegt, in dem der Sachverständige als Kläger auftritt. Darin werde laut Verteidigung festgehalten, dass der nun bestellte Gutachter „Vorfälle inszeniert“ habe. Der Sachverständige wies dies zurück und hob hervor, „nicht befangen“ zu sein. Die Einzelrichterin kündigte an, entsprechende Akteneinsicht zu nehmen: „Ich muss mir das anschauen.“
Quelle: APA
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